Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Oderaue beschließt den an die Landesregierung des Landes Brandenburg
gerichteten Aufruf, etwaige Bedenken im Hinblick auf die Maßnahmen nach dem
Abkommen über die gemeinsame Verbesserung der Situation an den Wasserstraßen im
deutsch-polnischen Grenzgebiet (Hochwasserschutz, Abfluss- und
Schifffahrtsverhältnisse) gegebenenfalls mittels einer gütlichen Abstimmung
zwischen den zuständigen Behörden zuzuführen. Einseitige Darstellungen, es
handele sich ausschließlich um polnische Planungen, tragen nicht zu einem
konstruktiven Austausch bei.
Es ist auch herauszustellen,
dass die Verbesserung der Möglichkeiten des Eisaufbruchs für die
Oderbruchgemeinden von existenzieller Bedeutung ist. Insoweit wird die
Umsetzung des deutsch-polnischen Abkommens vom 27.04.2015 ausdrücklich
befürwortet.
Der Landrat des Landkreises
Märkisch-Oderland sowie die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sind
in Kenntnis zu setzen. Um breite Unterstützung ist zu werben.
Produkt: 11100
Einreicher: Bürgermeisterin bzw. Bürgermeister /
Amtsdirektor
Sachverhalt und Begründung:
Am 27.04.2015 wurde zwischen
der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik
Polen das Abkommen über die gemeinsame Verbesserung der Situation an den
Wasserstraßen im deutsch-polnischen Grenzgebiet (Hochwasserschutz, Abfluss- und
Schifffahrtsverhältnisse) unterzeichnet. Es sieht unter anderem vor, dass die
Beseitigung der im Abkommen aufgeführten Schwachstellen mit dem Ziel, eine
Wassertiefe von 1,80 Meter mit einer mittleren jährlichen
Überschreitungswahrscheinlichkeit von mindestens 80 % oberhalb und mindestens
90 % unterhalb der Warthemündung zu erreichen, bis zum Jahr 2028 schrittweise
abzuschließen ist (Artikel 6 des Abkommens). Allein die Anlage der
Schwachstellen und zu beseitigenden Schäden ist drei Seiten lang und wurde
veröffentlicht.
Geregelt wurde auch, dass
Küstenmotorschiffen die Fahrt zwischen dem Hafen Schwedt und der Ostsee über
die Trasse Hohensaaten-Friedrichsthaler-Wasserstraße – Westoder – Klützer
Querfahrt – Reglitz – Parnitz – Möllnfahrt – Fahrwasser Stettin/Swinemünde
sichergestellt werden soll. Dazu sind laut Abkommen ausdrücklich auch bauliche
Maßnahmen im Bereich der Klützer Querfahrt erforderlich (Artikel 9 des
Abkommens).
Als konkrete Ziele werden die
Verbesserung der Schifffahrtsverhältnisse und des Eisaufbruchs benannt.
Das Abkommen sieht zudem vor,
dass Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung oder Anwendung dieses
Abkommens soweit möglich in einem gemeinsamen Ausschuss oder über Gespräche
zwischen den zuständigen Behörden der Vertragsparteien gütlich beigelegt
werden. Kann eine Meinungsverschiedenheit nicht beigelegt werden, so wird sie
einem Schiedsgericht zur Entscheidung vorgelegt (Artikel 15 des Abkommens).
Ausdrücklich wurde auch Bezug
genommen auf eine 307 Seiten lange Stromregelungskonzeption der Bundesanstalt
für Wasserbau vom Mai 2014. Von der Beifügung dieser Konzeption wurde
angesichts des Umfangs Abstand genommen.
Seit 2020 mehren sich
öffentliche Berichte, dass von deutscher Seite gegen die Maßnahmen der
polnischen Stellen vorgegangen wird. So berichtete die Märkische Oderzeitung am
04.06.2020, am 18.06.2020 und am 01.09.2020 über massive Widerstände, die die
polnischen Behörden wegen der „Pläne Polens zum Oder-Ausbau“ erfahren. Man
spricht von der „Ablehnung polnischer Ausbaupläne“, „erheblicher Kritik an dem
polnischen Vorhaben“ oder „polnische Pläne zur Vertiefung der Oder“. Bei der
Berichterstattung, so zuletzt am 17.02.2022, fällt auf, dass die derzeit von
polnischer Seite begonnenen und umgesetzten Maßnahmen als einseitig, nicht
abgestimmt und als Vertrauensbruch dargestellt werden.
Mit der nun vorgelegten
Beschlussvorlage soll allerdings den Gemeindevertretungen der Oderbruchgemeinden
die Möglichkeit gegeben werden, sich selbst über die berichteten Maßnahmen und
vor allem in Kenntnis des deutsch-polnischen Abkommens ein Bild darüber zu
machen, ob hier aus Richtung Polens einseitig und nicht abgestimmt gehandelt
wird.
Dabei wird festzustellen sein,
dass gerade die nun von den deutschen Kritikern bemängelten Punkte dem Grunde
nach Gegenstand einer längeren Betrachtung sowie eines bilateralen Abkommens
sind. Die Baumaßnahmen sind durchaus zu befürworten, da sie den Hochwasserschutz
und die Schifffahrt gleichermaßen verbessern. Die letzte
Eishochwasserkatastrophe des Jahres 1947 ist noch vielen Bewohnerinnen und
Bewohnern des Oderbruchs präsent. Davon zeugen beispielsweise auch die
vielerorts vorzufindenden Banderolen, welche die örtlichen Hochwasserstände des
Frühjahres 1947 an markanten Gebäuden oder Laternenmasten markieren.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen:
Bekanntmachung des deutsch-polnischen Oderausbauabkommens