Betreff
Beratung und Beschlussfassung einer gemeindlichen Stellungnahme zur Verbesserung der Situation an den Wasserstraßen im deutsch-polnischen Grenzgebiet
Vorlage
S-HAFI/831/22-Od
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oderaue beschließt den an die Landesregierung des Landes Brandenburg gerichteten Aufruf, etwaige Bedenken im Hinblick auf die Maßnahmen nach dem Abkommen über die gemeinsame Verbesserung der Situation an den Wasserstraßen im deutsch-polnischen Grenzgebiet (Hochwasserschutz, Abfluss- und Schifffahrtsverhältnisse) gegebenenfalls mittels einer gütlichen Abstimmung zwischen den zuständigen Behörden zuzuführen. Einseitige Darstellungen, es handele sich ausschließlich um polnische Planungen, tragen nicht zu einem konstruktiven Austausch bei.

 

Es ist auch herauszustellen, dass die Verbesserung der Möglichkeiten des Eisaufbruchs für die Oderbruchgemeinden von existenzieller Bedeutung ist. Insoweit wird die Umsetzung des deutsch-polnischen Abkommens vom 27.04.2015 ausdrücklich befürwortet.

 

Der Landrat des Landkreises Märkisch-Oderland sowie die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sind in Kenntnis zu setzen. Um breite Unterstützung ist zu werben.

 

Produkt:              11100

Einreicher:         Bürgermeisterin bzw. Bürgermeister / Amtsdirektor

 

Sachverhalt und Begründung:

Am 27.04.2015 wurde zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen das Abkommen über die gemeinsame Verbesserung der Situation an den Wasserstraßen im deutsch-polnischen Grenzgebiet (Hochwasserschutz, Abfluss- und Schifffahrtsverhältnisse) unterzeichnet. Es sieht unter anderem vor, dass die Beseitigung der im Abkommen aufgeführten Schwachstellen mit dem Ziel, eine Wassertiefe von 1,80 Meter mit einer mittleren jährlichen Überschreitungswahrscheinlichkeit von mindestens 80 % oberhalb und mindestens 90 % unterhalb der Warthemündung zu erreichen, bis zum Jahr 2028 schrittweise abzuschließen ist (Artikel 6 des Abkommens). Allein die Anlage der Schwachstellen und zu beseitigenden Schäden ist drei Seiten lang und wurde veröffentlicht.

Geregelt wurde auch, dass Küstenmotorschiffen die Fahrt zwischen dem Hafen Schwedt und der Ostsee über die Trasse Hohensaaten-Friedrichsthaler-Wasserstraße – Westoder – Klützer Querfahrt – Reglitz – Parnitz – Möllnfahrt – Fahrwasser Stettin/Swinemünde sichergestellt werden soll. Dazu sind laut Abkommen ausdrücklich auch bauliche Maßnahmen im Bereich der Klützer Querfahrt erforderlich (Artikel 9 des Abkommens).

Als konkrete Ziele werden die Verbesserung der Schifffahrtsverhältnisse und des Eisaufbruchs benannt.

Das Abkommen sieht zudem vor, dass Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens soweit möglich in einem gemeinsamen Ausschuss oder über Gespräche zwischen den zuständigen Behörden der Vertragsparteien gütlich beigelegt werden. Kann eine Meinungsverschiedenheit nicht beigelegt werden, so wird sie einem Schiedsgericht zur Entscheidung vorgelegt (Artikel 15 des Abkommens).

 

Ausdrücklich wurde auch Bezug genommen auf eine 307 Seiten lange Stromregelungskonzeption der Bundesanstalt für Wasserbau vom Mai 2014. Von der Beifügung dieser Konzeption wurde angesichts des Umfangs Abstand genommen.

 

Seit 2020 mehren sich öffentliche Berichte, dass von deutscher Seite gegen die Maßnahmen der polnischen Stellen vorgegangen wird. So berichtete die Märkische Oderzeitung am 04.06.2020, am 18.06.2020 und am 01.09.2020 über massive Widerstände, die die polnischen Behörden wegen der „Pläne Polens zum Oder-Ausbau“ erfahren. Man spricht von der „Ablehnung polnischer Ausbaupläne“, „erheblicher Kritik an dem polnischen Vorhaben“ oder „polnische Pläne zur Vertiefung der Oder“. Bei der Berichterstattung, so zuletzt am 17.02.2022, fällt auf, dass die derzeit von polnischer Seite begonnenen und umgesetzten Maßnahmen als einseitig, nicht abgestimmt und als Vertrauensbruch dargestellt werden.

 

Mit der nun vorgelegten Beschlussvorlage soll allerdings den Gemeindevertretungen der Oderbruchgemeinden die Möglichkeit gegeben werden, sich selbst über die berichteten Maßnahmen und vor allem in Kenntnis des deutsch-polnischen Abkommens ein Bild darüber zu machen, ob hier aus Richtung Polens einseitig und nicht abgestimmt gehandelt wird.

 

Dabei wird festzustellen sein, dass gerade die nun von den deutschen Kritikern bemängelten Punkte dem Grunde nach Gegenstand einer längeren Betrachtung sowie eines bilateralen Abkommens sind. Die Baumaßnahmen sind durchaus zu befürworten, da sie den Hochwasserschutz und die Schifffahrt gleichermaßen verbessern. Die letzte Eishochwasserkatastrophe des Jahres 1947 ist noch vielen Bewohnerinnen und Bewohnern des Oderbruchs präsent. Davon zeugen beispielsweise auch die vielerorts vorzufindenden Banderolen, welche die örtlichen Hochwasserstände des Frühjahres 1947 an markanten Gebäuden oder Laternenmasten markieren.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen:

Bekanntmachung des deutsch-polnischen Oderausbauabkommens