Betreff
Beratung und Beschlussfasung zur Sanierung des Kirchsees in Prädikow
Vorlage
S-BOA/038/22-Pr
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeinde Prötzel gestattet dem Eigentümer des Kirchsees OT Prädikow, betreffend das Flurstück 140 und Teile der Flurstücke 146 und 169 Flur 21 Gemarkung Prötzel, zu eigenen Lasten und in eigener Regie eine Totholzentnahme und eine Krautung durchzuführen. Der Eigentümer hat die geplanten Maßnahmen mit den Fachbehörden des LK MOL, dem Amt Märkische Schweiz und der Naturparkverwaltung abzustimmen und freigeben zu lassen.

Wenn die Freigabe vorliegt, wird das Amt B-O beauftragt, eine schriftliche Gestattung der Maßnahmen zu erteilen.

Sämtliche, mit dieser Angelegenheit zusammenhängenden Kosten trägt der Antragsteller.

Produkt:              Gewässer- und Deichverband

Einreicher:         Helge Suhr

 

Sachverhalt und Begründung:

Der Kirchsee in Prädikow weist durch jahrzehntelange Sedimentablagerungen, Nährstoffeintrag, übermäßigen Krautbewuchs und Totholz durch abgestorbene Bäume einen schlechten Zustand auf und droht zu verlanden.

Auf Grundlage der Vereinbarung mit dem Eigentümer vom 20.06.2018 ist die Gemeinde Prötzel Nutzungsberechtigte und damit Besitzerin des Kirchsees im OT Prädikow. Dies betrifft vornehmlich das Flurstück 140 und Teile der Flurstücke 146 und 169 Flur 21 Gemarkung Prötzel (Wasserfläche und Uferbereiche). Ziel der Gemeinde war es, unter Nutzung von Fördermitteln den See von Sedimenten, Totholz und Krautbewuchs zu befreien und damit den Wasserkörper in seinem Zustand zu verbessern. Ein Antrag auf Fördermitteln an die Richtlinie „Gewässerentwicklung/Landschaftswasserhaushalt“ wurde am 10.09.2019 abgelehnt. Ein neuerlicher Antrag wurde seitens der ILB bzw. des zuarbeitenden Gremiums unter Federführung des LfU nicht zugelassen. Vorher müsse das Ergebnis eines Gutachtens des Amtes Märkische Schweiz zum Schermützelsee Buckow abgewartet werden, um die möglichen Auswirkungen der seitens der Gemeinde Prötzel geplanten Seesanierungen bewerten zu können. Dadurch erscheinen Maßnahmen in Prötzel vor 2024 als nicht realistisch.

Der Eigentümer des Kirchsees möchte die Verschlechterung des Gewässers nicht mehr hinnehmen und nun zu eigenen Lasten eine Teilsanierung in Form einer Krautung und einer Totholzentnahme durchführen. Durch die Vereinbarung vom 20.06.2018 obliegt es derzeit nur der Gemeinde Prötzel, Pflegemaßnahmen am Gewässer durchzuführen. Es ist daher eine ergänzende Vereinbarung erforderlich. Diese könnte folgendes beinhalten:

Der Eigentümer hat die geplanten Maßnahmen mit den Fachbehörden des LK MOL, dem Amt Märkische Schweiz (wg. des Gutachtens Schermützelsee) und der Naturparkverwaltung abzustimmen und freigeben zu lassen.

Wenn die Freigabe vorliegt, wird das Amt B-O beauftragt, eine schriftliche Gestattung der Maßnahmen zu erteilen.

Sämtliche Kosten trägt der Antragsteller.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein