Beschlussempfehlung:
Die Gemeinde Prötzel gestattet dem Eigentümer des
Kirchsees OT Prädikow, betreffend das Flurstück 140 und Teile der Flurstücke
146 und 169 Flur 21 Gemarkung Prötzel, zu eigenen Lasten und in eigener Regie
eine Totholzentnahme und eine Krautung durchzuführen. Der Eigentümer hat die
geplanten Maßnahmen mit den Fachbehörden des LK MOL, dem Amt Märkische Schweiz
und der Naturparkverwaltung abzustimmen und freigeben zu lassen.
Wenn die Freigabe vorliegt, wird das Amt B-O
beauftragt, eine schriftliche Gestattung der Maßnahmen zu erteilen.
Sämtliche, mit dieser Angelegenheit zusammenhängenden Kosten trägt der Antragsteller.
Produkt: Gewässer-
und Deichverband
Einreicher: Helge
Suhr
Sachverhalt und Begründung:
Der Kirchsee
in Prädikow weist durch jahrzehntelange Sedimentablagerungen, Nährstoffeintrag,
übermäßigen Krautbewuchs und Totholz durch abgestorbene Bäume einen schlechten
Zustand auf und droht zu verlanden.
Auf Grundlage
der Vereinbarung mit dem Eigentümer vom 20.06.2018 ist die Gemeinde Prötzel
Nutzungsberechtigte und damit Besitzerin des Kirchsees im OT Prädikow. Dies
betrifft vornehmlich das Flurstück 140 und Teile der Flurstücke 146 und 169
Flur 21 Gemarkung Prötzel (Wasserfläche und Uferbereiche). Ziel der Gemeinde
war es, unter Nutzung von Fördermitteln den See von Sedimenten, Totholz und
Krautbewuchs zu befreien und damit den Wasserkörper in seinem Zustand zu
verbessern. Ein Antrag auf Fördermitteln an die Richtlinie
„Gewässerentwicklung/Landschaftswasserhaushalt“ wurde am 10.09.2019 abgelehnt.
Ein neuerlicher Antrag wurde seitens der ILB bzw. des zuarbeitenden Gremiums
unter Federführung des LfU nicht zugelassen. Vorher müsse das Ergebnis eines
Gutachtens des Amtes Märkische Schweiz zum Schermützelsee Buckow abgewartet
werden, um die möglichen Auswirkungen der seitens der Gemeinde Prötzel
geplanten Seesanierungen bewerten zu können. Dadurch erscheinen Maßnahmen in
Prötzel vor 2024 als nicht realistisch.
Der
Eigentümer des Kirchsees möchte die Verschlechterung des Gewässers nicht mehr
hinnehmen und nun zu eigenen Lasten eine Teilsanierung in Form einer Krautung
und einer Totholzentnahme durchführen. Durch die Vereinbarung vom 20.06.2018
obliegt es derzeit nur der Gemeinde Prötzel, Pflegemaßnahmen am Gewässer
durchzuführen. Es ist daher eine ergänzende Vereinbarung erforderlich. Diese
könnte folgendes beinhalten:
Der
Eigentümer hat die geplanten Maßnahmen mit den Fachbehörden des LK MOL, dem Amt
Märkische Schweiz (wg. des Gutachtens Schermützelsee) und der
Naturparkverwaltung abzustimmen und freigeben zu lassen.
Wenn die
Freigabe vorliegt, wird das Amt B-O beauftragt, eine schriftliche Gestattung
der Maßnahmen zu erteilen.
Sämtliche
Kosten trägt der Antragsteller.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |