Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung beschließt, im Wege einer
Vereinbarung mit dem Amt Barnim-Oderbruch, die Sirene Altlewin an den
westlichen Rand der Ortslage auf dem Flurstück 103, Flur 3, Gemarkung Altlewin
versetzen zu lassen. Die Kosten sind aus dem Amtshaushalt zu decken.
Produkt: Brand-
und Katastrophenschutz
Einreicher: Helge
Suhr
Sachverhalt und Begründung:
Im OT
Alttrebbin, bewohnter Gemeindeteil Altlewin wurde seitens des Amtes
Barnim-Oderbruch zu dessen Lasten eine Sirene für den Brand- und
Katastrophenschutz auf dem Dorfanger, Flurstück 103, Flur 3 Gemarkung Altlewin
aufgestellt. Der zentrale Ort wurde seitens des Amtes gewählt, um die optimale
akustische Wahrnehmbarkeit durch eine möglichst große Anzahl von Einwohnern zu
gewährleisten. Zudem ließ sich die Sirene dort wirtschaftlich errichten, da die
Stromversorgung anlag. Aus der Gemeinde erging der Wunsch nach einer Verlegung
der Sirene. Sie wurde optisch und akustisch als störend empfunden. Das Amt
Barnim-Oderbruch brachte daher eine Beschlussvorlage zum 28.10.2021 ein, nach
der die Verlegung unter anteiliger Übernahme der Kosten durch die Gemeinde über
die Amtsumlage möglich sei. Als Standort wurde der Trafo am westlichen
Ortseingang der Ortslage, ebenfalls Flst. 103 besprochen. Die
Gemeindevertretung änderte den Beschlusstext dahingehend, dass die Sirene an
die L34 Zufahrt zum Grundstück Altlewin 2 versetzt werden soll. Diese
Beschlussfassung beanstandete der Amtsdirektor am 15.11.2021 aus folgenden
Gründen:
-
Auch für
die Gemeinde besteht eine grundsätzliche Duldungspflicht von Sirenen gem. § 15
Abs. 4 BbgBKG
-
Die
Sirene ist zentral zu errichten, um ihre Funktionen, unter anderem die
Alarmierung der Bevölkerung im Katastrophenfall, zu erfüllen
-
Der
seitens der Gemeindevertretung festgelegte Standort führt dazu, dass die Sirene
ihre Funktion nicht erfüllen kann, da sie weitab vom überwiegenden Teil der
Wohnbebauung stünde
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |