Betreff
Beratung und Beschlussfassung zu einem Sirenen-Standort im OT Alttrebbin - Altlewin
Vorlage
S-BOA/040/22-Nt
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung beschließt, im Wege einer Vereinbarung mit dem Amt Barnim-Oderbruch, die Sirene Altlewin an den westlichen Rand der Ortslage auf dem Flurstück 103, Flur 3, Gemarkung Altlewin versetzen zu lassen. Die Kosten sind aus dem Amtshaushalt zu decken.

 

Produkt:              Brand- und Katastrophenschutz

Einreicher:         Helge Suhr

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Im OT Alttrebbin, bewohnter Gemeindeteil Altlewin wurde seitens des Amtes Barnim-Oderbruch zu dessen Lasten eine Sirene für den Brand- und Katastrophenschutz auf dem Dorfanger, Flurstück 103, Flur 3 Gemarkung Altlewin aufgestellt. Der zentrale Ort wurde seitens des Amtes gewählt, um die optimale akustische Wahrnehmbarkeit durch eine möglichst große Anzahl von Einwohnern zu gewährleisten. Zudem ließ sich die Sirene dort wirtschaftlich errichten, da die Stromversorgung anlag. Aus der Gemeinde erging der Wunsch nach einer Verlegung der Sirene. Sie wurde optisch und akustisch als störend empfunden. Das Amt Barnim-Oderbruch brachte daher eine Beschlussvorlage zum 28.10.2021 ein, nach der die Verlegung unter anteiliger Übernahme der Kosten durch die Gemeinde über die Amtsumlage möglich sei. Als Standort wurde der Trafo am westlichen Ortseingang der Ortslage, ebenfalls Flst. 103 besprochen. Die Gemeindevertretung änderte den Beschlusstext dahingehend, dass die Sirene an die L34 Zufahrt zum Grundstück Altlewin 2 versetzt werden soll. Diese Beschlussfassung beanstandete der Amtsdirektor am 15.11.2021 aus folgenden Gründen:

-          Auch für die Gemeinde besteht eine grundsätzliche Duldungspflicht von Sirenen gem. § 15 Abs. 4 BbgBKG

-          Die Sirene ist zentral zu errichten, um ihre Funktionen, unter anderem die Alarmierung der Bevölkerung im Katastrophenfall, zu erfüllen

-          Der seitens der Gemeindevertretung festgelegte Standort führt dazu, dass die Sirene ihre Funktion nicht erfüllen kann, da sie weitab vom überwiegenden Teil der Wohnbebauung stünde

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein