Beschlussempfehlung:
Die Gemeinde Oderaue beschließt den in der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.02.2022 gefassten Beschluss GVOder/20220214/Ö11 zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 der Gemeinde Oderaue wie folgt zu ändern:
- § 1 werden die Werte im Finanzhaushalt wie
folgt geändert:
|
die
bisher festgesetzten Gesamtbeträge von |
erhöht
um |
vermindert
um |
und
damit der Gesamtbetrag einschließlich Nachträge festgesetzt
auf |
EUR |
||||
im
Finanzhaushalt die
Einzahlungen davon
bei den: Einzahlungen
aus der Finanzierungstätigkeit |
2.392.500 0 |
362.600 197.200 |
0 0 |
2.755.100 197.200 |
2.
§ 2 erhält folgende Fassung:
§ 2
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden von bisher 0 € auf 197.200 € festgesetzt.
3.
§ 5 Abs. 4 a erhält folgende Fassung:
a) der Erhöhung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages von bisher 200.000 EUR auf 850.000 Euro
Gleichzeitig wird der Beschluss vom 09.05.2022 (Beschlussnr.: GVOder/20220509/Ö10) aufgehoben.
Produkt: Gesamthaushalt
Einreicher: Duwe
Sachverhalt und Begründung:
Der Änderungsbeschluss zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 der Gemeinde
Oderaue wurde am 09.05.2022 beschlossen und der Kommunalaufsicht zur
Genehmigung aufgrund der Kreditaufnahme i.H.v. 197.200 € vorgelegt.
Laut Mitteilung der Kommunalaufsicht vom 17.05.2022 müssen auch die
Zahlen im § 1 der Nachtragshaushaltssatzung angepasst werden. Was leider aus
Eile mangels geringer Personaldecke vergessen wurde. Weiterhin konnte der
Niederschrift vom 09.05.2022 entnommen werden, dass § 5 Abs. 4 a der Wortlaut
angepasst werden muss.
Aus diesem Grund muss der Änderungsbeschluss vom 09.05.2022 aufgehoben
und neu beschlossen werden.
Die Änderungen werden in
“dickgedruckter” Schrift im Beschluss dargestellt.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Ja |
Anlagen: - 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 und Gesamtfinanzhaushalt