Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Neutrebbin beschließt die überplanmäßige Ausgabe im Kostenträger 421.00.00,
Sachkonto 531.840 (Zuschüsse Sportförderung) i. H. v. 19.000 €.
Die überplanmäßige Ausgabe wird gedeckt
aus den Fördermitteln des Vereins (421.00.00/ 448820 „sonstige Erstattungen“=
14.000 €) sowie durch Mehreinnahmen der Schlüsselzuweisung vom Land (611.00.00/
411110 = 5.000 €).
Die Gesamtausgabeermächtigung beträgt
somit 34.100 € für das o.g. Sachkonto/Kostenträger im Haushaltsjahr 2022.
Produkt: 42100 Vereinsförderung
Einreicher: Janet Herken
Sachverhalt und Begründung:
Im Haushaltsplan 2022 waren insgesamt
15.100 € für Zuschüsse an Sportvereine im Kostenträger 421.00.00, Sachkonto
531.840 geplant. Zwischenzeitlich hat der Verein SV Hertha 23 e. V. einen
Antrag auf Vorfinanzierung eines Rasenmähroboters gestellt. Die Gesamtkosten
der Anschaffung belaufen sich auf 23.880,92 €. In Folge dessen wurde zwischen
der Gemeinde Neutrebbin und dem SV Hertha 23 e. V. eine Vereinbarung über die
Vorfinanzierung i. H. v. 14.000 € sowie einen Zuschuss
i. H. v. 5.000 € geschlossen. Nach
Fördermitteleingang auf das Vereinskonto werden die 14.000 € sofort an die
Gemeinde zurückgezahlt, spätestens jedoch bis zum 30.09.2022. Der Verein Hertha
23 e. V. trägt einen Eigenanteil i. H. v. 4.880,92 €
Dementsprechend entsteht im Sachkonto
Vereinsförderung ein Gesamtdeckungsbedürfnis i. H. v. 34.100 €. Eine
Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung ist notwendig.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlage: Vereinbarung Mähroborter