Betreff
Information der Bauverwaltung bezüglich der Anhörungspflicht der Ortsvorsteher
Vorlage
I-BOA/058/22-Od
Art
Informationsvorlage
Sachverhalt und Begründung:
In der
Vergangenheit sind einige Probleme in der Verfahrensbearbeitung bezüglich
Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen, Klarstellungs- und Ergänzungssatzungen
sowie Außenbereichssatzungen aufgetreteten, die mit der Anhörungspflicht der
Orstvorsteher aus § 3 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Oderaue
zusammenhängen.
Näheres entnehmen
Sie bitte der Anlage.
Anlagen:
Informationsschreiben der Bauverwaltung