Betreff
Information der Bauverwaltung bezüglich der Anhörungspflicht der Ortsvorsteher
Vorlage
I-BOA/058/22-Od
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt und Begründung:

In der Vergangenheit sind einige Probleme in der Verfahrensbearbeitung bezüglich Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen, Klarstellungs- und Ergänzungssatzungen sowie Außenbereichssatzungen aufgetreteten, die mit der Anhörungspflicht der Orstvorsteher aus § 3 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Oderaue zusammenhängen.

 

Näheres entnehmen Sie bitte der Anlage.

 

 

Anlagen:

Informationsschreiben der Bauverwaltung