Betreff
Entscheidung über eine Zuwendung an den Förderverein der FF Prötzel e.V.
Vorlage
S-BOA/060/22-Pr
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeinde Prötzel beschließt die Zahlung einer Zuwendung an den Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Prötzel e.V. in Höhe von 2.773,25 € zur zweckgebundenen Verwendung für die Anschaffung von 5 Stehtischen und 3 Holgartenmöbelsets.

 

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage der entsprechenden Einkaufs- / bzw. Zahlungsbelege.

 

Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen im Sachkonto 411110 des Kostenträgers 6110000 (allg. Schlüsselzuweisungen vom Land), eine gesonderte Beschlussfassung zur Deckung dieser außerplanmäßigen Ausgabe ist entsprechend Haushaltssatzung nicht erforderlich, über diese Deckung entscheidet der Kämmerer.

 

Einreicher des Antrages:                             Fraktion “Bürger für Bürger”

Ersteller der Beschlussvorlage: K. Wilke, mit Überarbeitungen von K. Birkholz

Produkt:                                                             Sport- und Vereinsförderung

Kostenstelle:                                                    42100

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Fraktion “Bürger für Bürger” beantragt eine finanzielle Zuwendung für den Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Prötzel e.V.

Die Amtsverwaltung ist gehalten, auf rechtmäßige Beschlussfassungen hinzuwirken. Daher wurden dem anliegenden Antrag der Fraktion „Bürger für Bürger“ in dieser Beschlussvorlage Ergänzungen und Anmerkungen hinzugefügt.

 

Es wird eine finanzielle Zuwendung in Höhe von 2.430,75 € zur Beschaffung von:

 

5 Stehtischen zu je                                         171,25 €                                              (=              856,25 €)

3 Holzgartenmöbelsets zu je                      639,00 €                                              (=           1.917,00 €)

 

zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit/ Kameradschaftspflege beantragt.

Mittel hierfür sind im Haushalt der Gemeinde Prötzel für das laufende Haushaltsjahr 2022 nicht eingestellt. Die Gemeinde möge über den Wunsch zur Auszahlung entscheiden, die Deckung könnte aus Mehreinnahmen im Sachkonto 411110 des Kostenträgers 6110000 (allg. Schlüsselzuweisungen vom Land) erfolgen.

 

Eine gesonderte Beschlussfassung zur Deckung dieser außerplanmäßigen Ausgabe ist entsprechend Haushaltssatzung nicht erforderlich, über diese Deckung entscheidet der Kämmerer.

 

Aus gegebenem Anlass weist die Amtsverwaltung darauf hin, dass bestehende Verbotsverfügungen infolge der vorgeschlagenen Beschlussfassungen nicht umgangen werden können. Insbesondere erwächst aus der ggf. folgenden Beschlussfassung nicht das Recht, sich „zum Zwecke der ordnungsgemäßen Prüfung der Mittelverwendung“ oder ähnlichen Angaben Zugang zum Feuerwehrgerätehaus oder zum dazugehörigen Grundstück zu verschaffen.

 

Aufgrund des ersichtlichen Rechenfehlers im beigefügten Antrag der Fraktion “Bürger für Bürger” vom 22.05.2022 schlägt die Amtsverwaltung folgende Beschlussempfehlung vor:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen: Antrag vom 22.05.2022