Beschlussempfehlung:
Die Gemeinde
Prötzel beschließt die Zahlung einer Zuwendung an den Förderverein der
Freiwilligen Feuerwehr Prötzel e.V. in Höhe von 2.773,25 € zur zweckgebundenen
Verwendung für die Anschaffung von 5 Stehtischen und 3 Holgartenmöbelsets.
Die Auszahlung des
Zuschusses erfolgt nach Vorlage der entsprechenden Einkaufs- / bzw.
Zahlungsbelege.
Die Deckung
erfolgt aus Mehreinnahmen im Sachkonto 411110 des Kostenträgers 6110000 (allg.
Schlüsselzuweisungen vom Land), eine gesonderte Beschlussfassung zur Deckung
dieser außerplanmäßigen Ausgabe ist entsprechend Haushaltssatzung nicht
erforderlich, über diese Deckung entscheidet der Kämmerer.
Einreicher des
Antrages: Fraktion
“Bürger für Bürger”
Ersteller der
Beschlussvorlage: K. Wilke, mit
Überarbeitungen von K. Birkholz
Produkt: Sport-
und Vereinsförderung
Kostenstelle: 42100
Sachverhalt
und Begründung:
Die Fraktion
“Bürger für Bürger” beantragt eine finanzielle Zuwendung für den Förderverein
der Freiwilligen Feuerwehr Prötzel e.V.
Die Amtsverwaltung
ist gehalten, auf rechtmäßige Beschlussfassungen hinzuwirken. Daher wurden dem
anliegenden Antrag der Fraktion „Bürger für Bürger“ in dieser Beschlussvorlage
Ergänzungen und Anmerkungen hinzugefügt.
Es wird eine
finanzielle Zuwendung in Höhe von 2.430,75 € zur Beschaffung von:
5 Stehtischen zu
je 171,25
€ (=
856,25 €)
3
Holzgartenmöbelsets zu je 639,00
€ (= 1.917,00 €)
zur Unterstützung
der Öffentlichkeitsarbeit/ Kameradschaftspflege beantragt.
Mittel hierfür
sind im Haushalt der Gemeinde Prötzel für das laufende Haushaltsjahr 2022 nicht
eingestellt. Die Gemeinde möge über den Wunsch zur Auszahlung entscheiden, die
Deckung könnte aus Mehreinnahmen im Sachkonto 411110 des Kostenträgers 6110000
(allg. Schlüsselzuweisungen vom Land) erfolgen.
Eine gesonderte
Beschlussfassung zur Deckung dieser außerplanmäßigen Ausgabe ist entsprechend
Haushaltssatzung nicht erforderlich, über diese Deckung entscheidet der
Kämmerer.
Aus gegebenem
Anlass weist die Amtsverwaltung darauf hin, dass bestehende Verbotsverfügungen
infolge der vorgeschlagenen Beschlussfassungen nicht umgangen werden können.
Insbesondere erwächst aus der ggf. folgenden Beschlussfassung nicht das Recht,
sich „zum Zwecke der ordnungsgemäßen Prüfung der Mittelverwendung“ oder
ähnlichen Angaben Zugang zum Feuerwehrgerätehaus oder zum dazugehörigen
Grundstück zu verschaffen.
Aufgrund des ersichtlichen Rechenfehlers im beigefügten Antrag der Fraktion “Bürger für Bürger” vom 22.05.2022 schlägt die Amtsverwaltung folgende Beschlussempfehlung vor:
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen: Antrag vom 22.05.2022