Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Katharinenhof" nach § 2 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB
Vorlage
S-BOA/063/22-Bl
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung Bliesdorf beschließt:

 

1.                   Für den im Plan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs.1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.

 

2.                   Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Solarpark Katharinenhof“.

 

3.                   Ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens durchgeführt.

 

4.                  Die Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange sind frühzeitig über das Vorhaben zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

5.                   Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

6.                   Die Verwaltung wird beauftragt durch Abschluss eines Durchführungsvertrags die Freistellung der Gemeinde von den Kosten zu sichern. Weiter muss sichergestellt werden, dass der Vorhabenträger bereit und in der Lage ist das Vorhaben umzusetzen und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz vor dem Beschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB verpflichtet (Durchführungsvertrag).

 

7.                   Bei der Weiterbearbeitung des Flächennutzungsplanes ist die Übereinstimmung zum Bebauungsplan herzustellen.

 

 

Produkt:              Entwicklungskonzepte

Einreicher:         Elke Bundrock

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die KSD 29 UG (haftungsbeschränkt) plant in der Gemeinde Bliesdorf nordwestlich der Ortslage Katharinenhof eine Freiflächenphotovoltaikanlage. Die Gemeinde Bliesdorf beabsichtigt mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes die baurechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Stromerzeugung zu schaffen. Zu deren Errichtung soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Katharinenhof“ mit einem Geltungsbereich von 56,5 Hektar aufgestellt werden. Davon werden nur etwa 48,5 Hektar als Modulbelegungsfläche genutzt (siehe Anlage 1). Das Gebiet umfasst die Flurstücke 2, 3, 5 (teilw.), 9, 10 (teilw.), 25, 26 (teilw.), 29 (teilw.), 31 (teilw.), 33 (teilw.) und 619 (teilw.) auf der Flur 3 in der Gemarkung Kunersdorf.

 

Anlage 1: Vorhabensbeschreibung

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen:

Vorhabenbeschreibung zum Bebauungsplan “Solarpark Katharinenhof”