Beschlussempfehlung:
Die Gemeinde Neutrebbin beschließt den in der Sitzung der Gemeindevertretung am 24.02.2022 gefassten Beschluss GV Ntr/20220224/Ö10 zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022/2023 der Gemeinde Neutrebbin wie folgt zu ändern:
- Im § 1 werden die Werte im Finanzhaushalt
wie folgt geändert:
|
die
bisher festgesetzten Gesamtbeträge von |
erhöht
um |
vermindert
um |
und
damit der Gesamtbetrag einschließlich Nachträge festgesetzt
auf |
EUR |
||||
Einzahlungen
aus der Finanzierungstätigkeit |
0 (2022) 0 (2023) |
480.000 0 |
0 0 |
480.000
(2022) 0 (2023) |
2.
§ 2 erhält folgende Fassung:
§ 2
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen werden i.H.v. 480.000 Euro für das Jahr 2022 festgesetzt. Für
das Jahr 2023 werden keine Kredite festgesetzt.
Produkt: Gesamthaushalt
Einreicher: Duwe
Sachverhalt und Begründung:
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022/2023 der Gemeinde Neutrebbin wurde
am 24.02.2022 beschlossen und der Kommunalaufsicht am 08.03.2022 zur
Genehmigung aufgrund der Kreditaufnahme i.H.v. 480.000 € vorgelegt.
Laut telefonischer Mitteilung der Kommunalaufsicht vom 09.06.2022 muss im
§ 2 der Nachtragssatzung das Jahr 2022 enthalten sein, da es sich um eine
Doppelnachtragshaushaltssatzung 2022/2023 handelt. Weiterhin müssen 480.000 €
in der Spalte “erhöht um” bei den Einzahlungen der Finanzierungstätigkeit
stehen. Dementsprechend muss die Nachtragssatzung mit einem Änderungsbeschluss
beschlossen werden.
Die Änderungen werden in
“dickgedruckter” Schrift in der Beschlussempfehlung dargestellt.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Ja |
Anlagen: - 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022/2023