Betreff
Beratung und Beschlussfassung zum Änderungsbeschluss der 1.Nachtragshaushaltssatzung 2022/2023 der Gemeinde Neutrebbin
Vorlage
S-HAFI/844/22-Nt
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeinde Neutrebbin beschließt den in der Sitzung der Gemeindevertretung am 24.02.2022 gefassten Beschluss GV Ntr/20220224/Ö10 zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022/2023 der Gemeinde Neutrebbin wie folgt zu ändern:

 

  1. Im § 1 werden die Werte im Finanzhaushalt wie folgt geändert:

 

 

die bisher

festgesetzten

Gesamtbeträge

von

 

erhöht um

vermindert um

und damit der

Gesamtbetrag

einschließlich

Nachträge

festgesetzt auf

EUR

Einzahlungen aus der

Finanzierungstätigkeit

           0 (2022)

           0 (2023)

       480.000

                  0

                   0

                   0

480.000 (2022)

           0 (2023)

 

 

2.      § 2 erhält folgende Fassung:

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden i.H.v. 480.000 Euro für das Jahr 2022 festgesetzt. Für das Jahr 2023 werden keine Kredite festgesetzt.

 

Produkt:              Gesamthaushalt

Einreicher:         Duwe     

 

Sachverhalt und Begründung:

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022/2023 der Gemeinde Neutrebbin wurde am 24.02.2022 beschlossen und der Kommunalaufsicht am 08.03.2022 zur Genehmigung aufgrund der Kreditaufnahme i.H.v. 480.000 € vorgelegt.

 

Laut telefonischer Mitteilung der Kommunalaufsicht vom 09.06.2022 muss im § 2 der Nachtragssatzung das Jahr 2022 enthalten sein, da es sich um eine Doppelnachtragshaushaltssatzung 2022/2023 handelt. Weiterhin müssen 480.000 € in der Spalte “erhöht um” bei den Einzahlungen der Finanzierungstätigkeit stehen. Dementsprechend muss die Nachtragssatzung mit einem Änderungsbeschluss beschlossen werden.

 

Die Änderungen werden in “dickgedruckter” Schrift in der Beschlussempfehlung dargestellt.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Ja

 

Anlagen: - 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022/2023