Beschlussempfehlung: Die Mitglieder des Amtsausschusses des Amtes Barnim-Oderbruch beschließen den Stellenplan des Amtes Barnim-Oderbruch für das Jahr 2022.Der Stellenplan ist untrennbarer Bestandteil dieses Beschlusses.
Produkt:Gesamthaushalt
Einreicherin: S. Borkert
Sachverhalt und Begründung: Der Haushaltsplan des Amtes Barnim-Oderbruch wurde in der Sitzung des
Amtsausschusses vom 12.04.2022
beschlossen. Die kommunalaufsichtsbehördliche Genehmigung liegt bereits
vor. Da die Zeit sehr schnelllebig ist, muss nun der Stellenplan noch einmal
angepaßt werden.
Der Stellenplan
ist gem. § 3 Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans
der Gemeinden (KomHKV) vom 14.
Februar 2008(GVBl.II/08, [Nr. 03],
S.14) zuletzt geändert durch
Verordnung vom 22. August 2019(GVBl.II/19, [Nr. 66])
Pflichtbestandteil des Haushaltplanes. Gem. § 9 KomHKV bedürfen nachträgliche
Änderungen des Stellenplanes eines Beshclusses des Amtsausschusses und sind der
Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Im Amt
Barnim-Oderbruch waren zwingende Änderungen vorzunehmen. Die vorgenommenen
Änderungen hängen mit der Änderung des Betreuungsschlüssels im Krippenbereich und mit der steigenden Zahl
der betreuten KInder zusammen. Hier müssen mehr Erzieher*Innen eingestellt
werden. Gleichzeitig gibt der Tarifvertrag eine Regelung für die
Kita-Leiter*Innen vor, die abhängig von der durchschnittlichen zu betreuenden
Kinderzahl in der Einrichtung anzupassen ist. Weitere Änderungen wurden in der
Verwaltung vorgenommen. Hier ist die geänderte Aufgabenverteilung
ausschlaggebend.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Ja |
Anlagen: Stellenplan 2022