Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
Vorlage
S-BOA/071/22-Pr
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung Prötzel beauftragt das Amt Barnim-Oderbruch mit der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis an die EnBW Windkraftprojekte GmbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart für die Nutzung des Straßenflurstücks 419 Flur 5 Gemarkung Sternebeck auf einer Länge von 125 m im Zeitraum 15.08.2022 bis 30.11.2023. Es ist eine Sondernutzungsgebühr von 6.587,50 € zu erheben.

Produkt:              Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Einreicher:         Helge Suhr

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit Antrag vom 03.06.2022 begehrt die EnBW Windkraftprojekte GmbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart eine Sondernutzungserlaubnis für die öffentliche Straße von der Anbindung an die Landesstraße L33 in 15345 Reichenow-Möglin OT Herzhorn Richtung 15345 Prötzel OT Sternebeck. Die Gemeinde Prötzel ist auf einer Länge von ca. 125 m auf dem Flurstück 419 Flur 5 Gemarkung Sternebeck betroffen. Die Sondernutzung ist erforderlich um den genehmigten Bau von 4 von insgesamt 9 Windkraftanlagen durchzuführen. Auf der Straße sollen Transporte von Baustoffen, Erdstoffen und Bauteilen stattfinden. Die Sondernutzung ist generell zu erteilen, da es sich um öffentlich gewidmete Straßen handelt, die Antragstellerin Schäden nach der Nutzung beseitigen sowie eine Sondernutzungsgebühr entrichten wird.

Die Sondernutzung wird beantragt vom 15.08.2022 bis 30.11.2023. Die Antragstellerin möchte die Straße für Ihre Zwecke ertüchtigen (Verstärkung Aufbau, stellenweise Verbreiterungen). Nach der Nutzung kann über den Verbleib oder den Rückbau der Maßnahmen entschieden werden. Die maximale Achslast der Fahrzeuge wird 12 t und das maximale Gesamtgewicht der Transportkombinationen 160 t betragen. Die Sondernutzung wird ca. 915 An- und Abfahrten umfassen. Die Antragstellerin stellt zu eigenen Lasten in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde das Lichtraumprofil her. Eine Beweissicherung erfolgt im Vorfeld und dient nach Beendigung der Festlegung der Instandsetzungsmaßnahmen durch die Antragstellerin.

Die Berechnung der geplanten Gebühr in Höhe von 6.587,50 € ist folgendermaßen vorgenommen worden:

Grundlage für die Erhebung dieser Gebühr bildet § 1 Abs. 1 der Sondernutzungs-gebührenordnung der Gemeinde Prötzel vom 27.08.2014 in Verbindung mit der Anlage „Tarif zur Sondernutzungsgebührenordnung vom 27.08.2014“, dort Tarifstellen 9 und 11 c). Die vorbenannten Tarifstellen sehen vor, dass für das Ablagern von Baustoffen sowie für den Aufbruch des Straßenkörpers eine Gebühr in Höhe von 1 € je Monat und pro m² beanspruchter Verkehrsfläche zu erheben sind. Es werden insgesamt ca. 850 m² für einen Zeitraum von 15,5 Monaten in Anspruch genommen.

Rechnerisch ergibt sich hieraus also eine monatliche Gebühr von

                (850 m² x 1 € / m²)                                                                         850 €,

also eine Gesamtgebühr bezogen auf die beantragten 15,5 Monate in Höhe von

                (850 € / Monat x 15,5 Monate)                                13.175,00 €.

Allerdings soll auf Grundlage eines Billigkeitserlasses aufgrund des schlechten aktuellen Zustands der Straße eine Reduzierung auf 50 %, d.h. 6.587,50 € erfolgen. Es ist der Antragstellerin nicht zuzumuten, mit der Gebühr faktisch die Gesamtkosten für die Erneuerung des Straßenabschnittes zu tragen. Die Gebühren dienen nur dazu, die Abnutzung über den Gemeingebrauch hinaus zu decken.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlage: Lageplan der Sondernutzung