Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung Prötzel beauftragt das Amt Barnim-Oderbruch mit der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis an die EnBW Windkraftprojekte GmbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart für die Nutzung des Straßenflurstücks 419 Flur 5 Gemarkung Sternebeck auf einer Länge von 125 m im Zeitraum 15.08.2022 bis 30.11.2023. Es ist eine Sondernutzungsgebühr von 6.587,50 € zu erheben.
Produkt: Allgemeine
Ordnungsangelegenheiten
Einreicher: Helge
Suhr
Sachverhalt und Begründung:
Mit Antrag
vom 03.06.2022 begehrt die EnBW Windkraftprojekte GmbH, Schelmenwasenstraße 15,
70567 Stuttgart eine Sondernutzungserlaubnis für die öffentliche Straße von der
Anbindung an die Landesstraße L33 in 15345 Reichenow-Möglin OT Herzhorn
Richtung 15345 Prötzel OT Sternebeck. Die Gemeinde Prötzel ist auf einer Länge
von ca. 125 m auf dem Flurstück 419 Flur 5 Gemarkung Sternebeck betroffen. Die
Sondernutzung ist erforderlich um den genehmigten Bau von 4 von insgesamt 9
Windkraftanlagen durchzuführen. Auf der Straße sollen Transporte von
Baustoffen, Erdstoffen und Bauteilen stattfinden. Die Sondernutzung ist
generell zu erteilen, da es sich um öffentlich gewidmete Straßen handelt, die
Antragstellerin Schäden nach der Nutzung beseitigen sowie eine
Sondernutzungsgebühr entrichten wird.
Die
Sondernutzung wird beantragt vom 15.08.2022 bis 30.11.2023. Die Antragstellerin
möchte die Straße für Ihre Zwecke ertüchtigen (Verstärkung Aufbau, stellenweise
Verbreiterungen). Nach der Nutzung kann über den Verbleib oder den Rückbau der
Maßnahmen entschieden werden. Die maximale Achslast der Fahrzeuge wird 12 t und
das maximale Gesamtgewicht der Transportkombinationen 160 t betragen. Die
Sondernutzung wird ca. 915 An- und Abfahrten umfassen. Die Antragstellerin
stellt zu eigenen Lasten in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde das
Lichtraumprofil her. Eine Beweissicherung erfolgt im Vorfeld und dient nach
Beendigung der Festlegung der Instandsetzungsmaßnahmen durch die
Antragstellerin.
Die
Berechnung der geplanten Gebühr in Höhe von 6.587,50 € ist folgendermaßen
vorgenommen worden:
Grundlage für
die Erhebung dieser Gebühr bildet § 1 Abs. 1 der Sondernutzungs-gebührenordnung
der Gemeinde Prötzel vom 27.08.2014 in Verbindung mit der Anlage „Tarif zur
Sondernutzungsgebührenordnung vom 27.08.2014“, dort Tarifstellen 9 und 11 c).
Die vorbenannten Tarifstellen sehen vor, dass für das Ablagern von Baustoffen
sowie für den Aufbruch des Straßenkörpers eine Gebühr in Höhe von 1 € je Monat
und pro m² beanspruchter Verkehrsfläche zu erheben sind. Es werden insgesamt
ca. 850 m² für einen Zeitraum von 15,5 Monaten in Anspruch genommen.
Rechnerisch
ergibt sich hieraus also eine monatliche Gebühr von
(850 m² x 1 € / m²) 850
€,
also eine
Gesamtgebühr bezogen auf die beantragten 15,5 Monate in Höhe von
(850 € / Monat x 15,5 Monate) 13.175,00 €.
Allerdings
soll auf Grundlage eines Billigkeitserlasses aufgrund des schlechten aktuellen
Zustands der Straße eine Reduzierung auf 50 %, d.h. 6.587,50 € erfolgen. Es ist
der Antragstellerin nicht zuzumuten, mit der Gebühr faktisch die Gesamtkosten
für die Erneuerung des Straßenabschnittes zu tragen. Die Gebühren dienen nur
dazu, die Abnutzung über den Gemeingebrauch hinaus zu decken.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlage: Lageplan der Sondernutzung