Betreff
Antrag mit Beschlussfassung der Fraktionen "Miteinander" und "Bürger für Bürger" zur Neufassung der Hauptsatzung
Vorlage
S-HAFI/853/22-Pr
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Prötzel beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Prötzel vom 26.08.2019 in der Fassung der 1. Änderung vom 01.02.2021. § 6 der Hauptsatzung wird gestrichen und entfällt.

 

Produkt: Verwaltungssteuerung / Gemeindeorgane, 11100

Einreicher: Fraktionen Miteinander und Bürger für Bürger der Gemeindevertretung Prötzel

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Prötzel hat sich zu Beginn der Legislaturperiode im Rahmen der neugestalteten Hauptsatzung vom 26.08.2019 mit dem damaligen Haushalts- und Finanzausschuss sowie dem Bauausschuss zwei separate Ausschüsse gegeben. Mit der 1. Änderung der Hauptsatzung vom 01.02.2021 erhielten die Ausschüsse noch einmal eine neue Bezeichnung sowie eine Festlegung zu der Anzahl der darin mitwirkenden Gemeindevertreter und sachkundigen Einwohner.

 

Die Ausschüsse haben zurückliegend eine gute Arbeit geleistet und es war festzustellen, dass das Zusammenwirken zwischen den Gemeindevertretern als Ausschussmitgliedern und den sachkundigen Einwohnern konstruktiv und ergebnisorientiert geschah. Beispiele hierfür sind das Voranbringen eines Gemeindehauses in Harnekop oder die Begleitung beim Dorfentwicklungskonzept.

 

Allerdings traten auch Grenzen und Probleme zutage, die Auswirkungen auf die Entscheidungsmöglichkeiten der Gemeindevertretung haben:

 

- Die Sitzungsabfolge führte wiederholt dazu, dass die Gemeindevertretung nur in ungefährem

Turnus von drei Monaten tagen kann. Bestimmte fristgebundene Entscheidungen werden dadurch schwieriger oder sogar unmöglich, zum Beispiel die mit Zweimonatsfrist verbundene Entscheidung zum gemeindlichen Einvernehmen. Gerade der oftmals geäußerte Wunsch, Sachverhalte zur erneuten Beratung in die Ausschüsse zurückzuverweisen (z. B. Vermietungen / Verpachtungen /Kaufvertragsangelegenheiten, Satzungen im Bereich der Bauleitplanungen) führt dann zu einer gewissen Ungeduld der von der Entscheidung betroffenen Bürgerinnen und Bürger.

 

- Der vierzehntägige Versatz zwischen den Ausschusssitzungen und der Gemeindevertretung führt regelmäßig dazu, dass die Ergebnisse der Sitzungen nur durch mündliche Weitergabe zur Entscheidungsvorbereitung des folgenden Gremiums genutzt werden können. In die Formulierungen von Beschlussvorlagen fließen die Beratungen oftmals gar nicht mehr ein, weil die Verwaltung bereits in dem Zeitraum die neuerlichen Ladungen vorbereitet, wenn der jeweils vorhergehende Ausschuss noch gar nicht getagt hat. Folge ist dann, dass wiederholt Beratungswünsche geäußert und dann Vertagungsanträge gestellt werden.

 

- Zudem zeigt sich mittlerweile ein gewisser Effekt des wiederholten Diskutierens bereits in sich abgeschlossener Sachverhalte: Die ursprüngliche Idee war es, die eigentliche Gemeindevertretersitzung dadurch zu effektiver zu gestalten, dass die Gemeindevertretung auf Grundlage der Ausschussarbeit sofort eine Entscheidungsgrundlage hat. Oftmals werden dieselben Sachverhalte nun jedoch dreifach in selber Weise, d. h. mit identischen Argumentationen diskutiert und dadurch die zwangsläufig über das Jahr hinweg seltener stattfindenden Gemeindevertretersitzungen überfrachtet. Folge ist, dass die Gemeindevertretung sich regelmäßig mittels Beschluss über die eigene Geschäftsordnung hinwegsetzen muss, weil der Zeitrahmen angesichts der Vielzahl von Tagesordnungspunkten am Sitzungsabend nicht für eine ausreichende inhaltliche Befassung ausreicht. Auch Fortsetzungssitzungen, d. h. der Abbruch einer Sitzung und die erneute Fortführung, wurden bereits notwendig.

 

Wir machen daher der GV folgenden Vorschlag:

 

  1. Die Ausschüsse werden abgeschafft, die entsprechende Hauptsatzungsregelung wird aufgehoben (Förmliche Entscheidung). Ggf. können die Ausschüsse vor einer Satzungsänderung testweise ruhend gestellt werden. Die untenstehende Beschlussempfehlung wäre durch die GV anzupassen.

 

  1. Die Abfolge der Gemeindevertretersitzungen wird verdichtet, dass alle vier (bei entsprechender Anpassung der Ladungsfristen) bis         sechs Wochen eine Gemeindevertretersitzung einberufen wird. Bein einem vierwöchigen Zyklus könnten die August- und Dezembersitzungen entfallen.
  2. Sich beispielsweise aus dem Dorfentwicklungskonzept ergebenden Aspekte, z. B. Fragen der Baukultur, Ortsgestaltung, des gesellschaftlichen Zusammenhalts usw. können ebenso wie andere Belange, deren Informations- und Abstimmungsbedarf den Rahmen einer GV übersteigt, in separaten Arbeitsgruppen unter Bürger*innenbeteiligung vorbereitet werden. Auch die Einrichtung eines GV/Bürger*innen-Stammtisches jeweils 1 Woche vor der GV wäre möglich.

 

Eine förmliche Entscheidung muss zu Punkt 1 getroffen werden. Über die Punkte 2 und 3 soll separate gesprochen und eine Entscheidung herbeigeführt werden.

 

Daher ergeht die nachfolgend vorgeschlagene Beschlussempfehlung:

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen: keine