Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Prötzel beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Prötzel vom
26.08.2019 in der Fassung der 1. Änderung vom 01.02.2021. § 6 der Hauptsatzung
wird gestrichen und entfällt.
Produkt: Verwaltungssteuerung /
Gemeindeorgane, 11100
Einreicher: Fraktionen Miteinander und Bürger für Bürger der Gemeindevertretung Prötzel
Sachverhalt und Begründung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Prötzel hat sich zu Beginn der Legislaturperiode im Rahmen der neugestalteten
Hauptsatzung vom 26.08.2019 mit dem damaligen Haushalts- und Finanzausschuss
sowie dem Bauausschuss zwei separate Ausschüsse gegeben. Mit der 1. Änderung
der Hauptsatzung vom 01.02.2021 erhielten die Ausschüsse noch einmal eine neue
Bezeichnung sowie eine Festlegung zu der Anzahl der darin mitwirkenden
Gemeindevertreter und sachkundigen Einwohner.
Die Ausschüsse haben zurückliegend eine
gute Arbeit geleistet und es war festzustellen, dass das Zusammenwirken zwischen
den Gemeindevertretern als Ausschussmitgliedern und den sachkundigen Einwohnern
konstruktiv und ergebnisorientiert geschah. Beispiele hierfür sind das
Voranbringen eines Gemeindehauses in Harnekop oder die Begleitung beim
Dorfentwicklungskonzept.
Allerdings traten auch Grenzen und
Probleme zutage, die Auswirkungen auf die Entscheidungsmöglichkeiten der
Gemeindevertretung haben:
- Die Sitzungsabfolge führte wiederholt
dazu, dass die Gemeindevertretung nur in ungefährem
Turnus von drei Monaten tagen kann.
Bestimmte fristgebundene Entscheidungen werden dadurch schwieriger oder sogar
unmöglich, zum Beispiel die mit Zweimonatsfrist verbundene Entscheidung zum
gemeindlichen Einvernehmen. Gerade der oftmals geäußerte Wunsch, Sachverhalte
zur erneuten Beratung in die Ausschüsse zurückzuverweisen (z. B. Vermietungen /
Verpachtungen /Kaufvertragsangelegenheiten, Satzungen im Bereich der
Bauleitplanungen) führt dann zu einer gewissen Ungeduld der von der
Entscheidung betroffenen Bürgerinnen und Bürger.
- Der vierzehntägige Versatz zwischen
den Ausschusssitzungen und der Gemeindevertretung führt regelmäßig dazu, dass
die Ergebnisse der Sitzungen nur durch mündliche Weitergabe zur
Entscheidungsvorbereitung des folgenden Gremiums genutzt werden können. In die
Formulierungen von Beschlussvorlagen fließen die Beratungen oftmals gar nicht
mehr ein, weil die Verwaltung bereits in dem Zeitraum die neuerlichen Ladungen
vorbereitet, wenn der jeweils vorhergehende Ausschuss noch gar nicht getagt
hat. Folge ist dann, dass wiederholt Beratungswünsche geäußert und dann
Vertagungsanträge gestellt werden.
- Zudem zeigt sich mittlerweile ein
gewisser Effekt des wiederholten Diskutierens bereits in sich abgeschlossener
Sachverhalte: Die ursprüngliche Idee war es, die eigentliche Gemeindevertretersitzung
dadurch zu effektiver zu gestalten, dass die Gemeindevertretung auf Grundlage
der Ausschussarbeit sofort eine Entscheidungsgrundlage hat. Oftmals werden
dieselben Sachverhalte nun jedoch dreifach in selber Weise, d. h. mit identischen
Argumentationen diskutiert und dadurch die zwangsläufig über das Jahr hinweg
seltener stattfindenden Gemeindevertretersitzungen überfrachtet. Folge ist,
dass die Gemeindevertretung sich regelmäßig mittels Beschluss über die eigene
Geschäftsordnung hinwegsetzen muss, weil der Zeitrahmen angesichts der Vielzahl
von Tagesordnungspunkten am Sitzungsabend nicht für eine ausreichende
inhaltliche Befassung ausreicht. Auch Fortsetzungssitzungen, d. h. der Abbruch
einer Sitzung und die erneute Fortführung, wurden bereits notwendig.
Wir machen daher der GV folgenden
Vorschlag:
- Die Ausschüsse werden abgeschafft, die
entsprechende Hauptsatzungsregelung wird aufgehoben (Förmliche
Entscheidung). Ggf. können die Ausschüsse vor einer Satzungsänderung
testweise ruhend gestellt werden. Die untenstehende Beschlussempfehlung
wäre durch die GV anzupassen.
- Die Abfolge der Gemeindevertretersitzungen
wird verdichtet, dass alle vier (bei entsprechender Anpassung der
Ladungsfristen) bis sechs
Wochen eine Gemeindevertretersitzung einberufen wird. Bein einem
vierwöchigen Zyklus könnten die August- und Dezembersitzungen entfallen.
- Sich beispielsweise aus dem
Dorfentwicklungskonzept ergebenden Aspekte, z. B. Fragen der Baukultur,
Ortsgestaltung, des gesellschaftlichen Zusammenhalts usw. können ebenso
wie andere Belange, deren Informations- und Abstimmungsbedarf den Rahmen
einer GV übersteigt, in separaten Arbeitsgruppen unter
Bürger*innenbeteiligung vorbereitet werden. Auch die Einrichtung eines
GV/Bürger*innen-Stammtisches jeweils 1 Woche vor der GV wäre möglich.
Eine förmliche Entscheidung muss zu
Punkt 1 getroffen werden. Über die Punkte 2 und 3 soll separate gesprochen und
eine Entscheidung herbeigeführt werden.
Daher ergeht die nachfolgend
vorgeschlagene Beschlussempfehlung:
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen: keine