Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur 2. Nachtragshaushaltssatzung 2022 der Gemeinde Bliesdorf
Vorlage
S-HAFI/854/22-Bl
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bliesdorf beschließt gemäß § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom
18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr.19], I S. 286
), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVBl.I/22, [Nr.18] S.6), die 2. Nachtragshaushaltssatzung mit anliegendem Teilnachtragshaushaltsplan zum Produkt 61100 (Gemeindesteuern, Finanzzuweisungen und Umlagen) für das Haushaltsjahr 2022.

 

Produkt:              Gesamthaushalt

Einreicher:         Duwe

 

Gemäß § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVBl.I/22, [Nr.18] S.6), ist die 2. Nachtragshaushaltssatzung mit anliegendem Teilnachtragshaushaltsplan zum Produkt 61100 (Gemeindesteuern, Finanzzuweisungen und Umlagen) für das Haushaltsjahr 2022 in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

Ein Nachtragshaushaltsplan für die Gemeinde Bliesdorf wurde aufgrund der Anpassung der Amtsumlage von 41 % auf 48 % sowie aufgrund der höheren Umlagegrundlage notwendig (siehe Änderungstabelle).

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Ja

 

Anlagen: 2. Nachtragshaushaltssatzung mit anliegendem Teilnachtragshaushaltsplan

                   (Produkt 61100)