Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung Prötzel beschließt hinsichtlich
der Ingenieurplanung des Gehweges an der B168 Müncheberger Straße OT Prädikow:
1. Die Bushaltestelle ist entsprechend der Vorplanung
vor das Grundstück Dorfstraße 19 zu verlegen.
2. Der Fahrbahnteiler ist entsprechend der Vorplanung
südlich der Einmündung des Herzhorner Weges und der Dorfstraße zu platzieren.
3. Der Gehweg ist am Straßenbaum Höhe Müncheberger
Straße 1 kleinräumig um den Baum herum zu führen gem. Vorschlag 2 des IB
Wenzel. Der Gehweg ist dabei mit Wurzelbrücken und Schraubfundamenten und die
Grundstückszufahrten mit Schotterbefestigung in Handschachtung auszuführen. Der
Baum ist zu erhalten.
4. Der Gehweg ist entsprechend RASt 06 in einer Breite von 2,30 m auszuführen. Das Amt Barnim-Oderbruch wird beauftragt, den dafür ggf. notwendigen Grunderwerb durchzuführen.
Produkt: Gemeindestraßen
und Anlagen
Einreicher: Helge
Suhr
Sachverhalt und Begründung:
Die
Gemeindevertretung Prötzel hat grundsätzlich die Ingenieurplanung des IB
Wenzel, Bad Freienwalde am 23.05.2022 beschlossen. Ergänzend fand jedoch am
06.07.2022 in Prädikow eine Einwohnerversammlung statt. Darin wurden drei
Detailbereiche aufgezeigt, die fachplanerisch auf Wunsch der Teilnehmer/innen
zu prüfen sind:
- Lage der
Bushaltestelle.
Die Bushaltestelle
soll aus eigentumsrechtlichen, nutzungsbedingten und gestalterischen Gründen
vom Standort an der B168 in die Dorfstraße vor das Grundstück Hausnummer 19
verlegt werden. Seitens der Teilnehmer/innen und insbesondere der
Grundstückseigentümer erging der Vorschlag, die Bushaltestelle vor das
Grundstück Dorfstraße 20 zu verlegen. Dies hat das IB Wenzel planerisch geprüft
(Plan als Anlage). Das Büro beurteilt den Standort so:
„Die Schleppkurve des Busses zeigt, dass der
vorgeschlagene neue Standort ungeeignet ist. Der Bus überfährt beim Passieren
der Kurve die Haltestelle und hat keine Möglichkeit sich parallel zum Bordstein
auszurichten.
Weiterhin ist das Errichten einer
Bushaltstelle direkt am Kurvenende generell ungeeignet, weil dadurch die
Verkehrssicherheit allgemein in diesem Bereich herabgesetzt wird. Darüber hinaus
ist am vorgeschlagenen neuen Standort die Fällung eines Baumes unumgänglich.
Solange die Bushaltestelle an der Dorfstraße
platziert werden soll, ist die bisher geplante Position aus planerischer Sicht
die Optimalste.“
Seitens der
Verwaltung ist zu ergänzen, dass auch in die Wurzelräume der beiden
benachbarten Bäume erheblich eingegriffen werden müsste. Die Verwaltung
empfiehlt die Beibehaltung des Standortes Dorfstraße 19.
- Verlegung
des Fahrbahnteilers
Die
Ingenieurplanung sah vor, einen Fahrbahnteiler mit Querungshilfe (FBT) südlich
der Einmündung Herzhorner Weg/Dorfstraße in die B168 einzubringen. Seitens der
Teilnehmer/innen erging der Vorschlag, diesen nördlich dieser Einmündung
einzubringen. Dies wurde mit der überwiegenden Nutzung der nördlichen
Straßenseite des Herzhorner Weges durch Fußgänger begründet. Das IB Wenzel hat
es planerisch dargestellt (Anlage).
Die Verwaltung rät
jedoch, die ursprüngliche Anordnung auf der südlichen Seite der Einmündung
beizubehalten:
-
Dieser
Standort begünstigt die Nutzung durch Fußgänger, die aus dem Ihlower Weg
kommen. Dort gibt es einige Schulkinder. Für diese Nutzer wird es
fußgängerdynamisch unsinnig sein, den Herzhorner Weg zu überqueren, die B168 zu
überqueren und die Dorfstraße zu überqueren um zur Bushaltestelle zu gelangen.
-
Auch für
Fußgänger aus dem Herzhorner Weg ist es fußgängerdynamisch einladender, nur den
Herzhoner Weg und die B168 zu überqueren, um sich dann bereits auf der
richtigen Seite für die Bushaltestelle zu befinden, als zunächst eine Strecke
laufen zu müssen, die der Bushaltestelle abgewandt ist.
- Erhalt
des Baumes an den Zufahrten Müncheberger Straße 1 / Flst. 86
Der Baum ist
grundsätzlich erhaltenswert. Für den langfristigen Erhalt hat das
IB Wenzel 2
Vorschläge gemacht:
Vorschlag 1: Großräumige
Umgehung des Kronenbereiches (Plan als Anlage)
Der Gehweg wird
hierbei nach wie vor gepflastert, die Grundstückszufahrten jedoch nur mit
Schottertragschicht befestigt.
Vorteile: Der Baum
wird weitestgehend geschont.
Nachteile:
Allerdings ist von den Flst. 86, 325 und 59/2 Grunderwerb von jeweils 30 – 40
m² erforderlich. Die Zustimmung der Eigentümer ist ungewiss. Zudem sind die
Zufahrten von minderer Qualität.
Vorschlag 2:
Kleinräumige Umgehung des Stammbereiches (Plan als Anlage)
Der Gehweg wird hierbei
nur mit wassergebundener Decke (Schotter, Splittdecke) und die
Grundstückszufahrten ebenfalls nur mit Schottertragschicht befestigt.
Vorteil:
Grunderwerb ist nicht erforderlich.
Nachteil: Der
Eingriff in den Wurzelraum des Baumes ist gegeben. Auch für die
wassergebundene Decke sind mindestens 25 cm auszukoffern. Zudem sind die Zufahrten von minderer
Qualität.
Der
Baumsachverständige des Amtes Barnim-Oderbruch empfiehlt den Einbau von
Wurzelbrücken mit Schraubfundamenten als Gehwegbefestigung und die Herstellung
von Schotterbefestigungen in Handschachtung für die Zufahrten in der
Wegeführung gem. Vorschlag 2.
Weiterhin ergab
die aktuelle Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen (LS, potenzieller
Fördermittelgeber), dass der Gehweg gem. Richtline für die Anlage von
Stadtstraßen RASt 06 eine Breite von 1,80 m plus 0,50 m Sicherheitsstreifen
(gepflastert bzw. evtl begrünt, zur Fahrbahn hin) haben muss. Daraus ergibt
sich voraussichtlich die Notwendigkeit von Grunderwerb, je nach endgültigem
Standort des Fahrbahnteilers gem. 2. und Führung des Gehweges im Bereich des
Baumes gem. 3.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen:
Lageplan Alternativstandort Bushaltestelle IB Wenzel
Lageplan Alternativstandort Fahrbahnteiler nördlich der
Dorfstraße
Lagepläne Vorschlag 1 und 2 Gehweg am Straßenbaum