Betreff
Beratung und Beschlussfassung zu Detailbereichen des geplanten Gehweges Müncheberger Straße im OT Prädikow
Vorlage
S-BOA/078/22-Pr
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung: 

Die Gemeindevertretung Prötzel beschließt hinsichtlich der Ingenieurplanung des Gehweges an der B168 Müncheberger Straße OT Prädikow:

1. Die Bushaltestelle ist entsprechend der Vorplanung vor das Grundstück Dorfstraße 19 zu verlegen.

2. Der Fahrbahnteiler ist entsprechend der Vorplanung südlich der Einmündung des Herzhorner Weges und der Dorfstraße zu platzieren.

3. Der Gehweg ist am Straßenbaum Höhe Müncheberger Straße 1 kleinräumig um den Baum herum zu führen gem. Vorschlag 2 des IB Wenzel. Der Gehweg ist dabei mit Wurzelbrücken und Schraubfundamenten und die Grundstückszufahrten mit Schotterbefestigung in Handschachtung auszuführen. Der Baum ist zu erhalten.

4. Der Gehweg ist entsprechend RASt 06 in einer Breite von 2,30 m auszuführen. Das Amt Barnim-Oderbruch wird beauftragt, den dafür ggf. notwendigen Grunderwerb durchzuführen. 

Produkt:              Gemeindestraßen und Anlagen

Einreicher:         Helge Suhr

 

Sachverhalt und Begründung:

Die Gemeindevertretung Prötzel hat grundsätzlich die Ingenieurplanung des IB Wenzel, Bad Freienwalde am 23.05.2022 beschlossen. Ergänzend fand jedoch am 06.07.2022 in Prädikow eine Einwohnerversammlung statt. Darin wurden drei Detailbereiche aufgezeigt, die fachplanerisch auf Wunsch der Teilnehmer/innen zu prüfen sind:

  1. Lage der Bushaltestelle.

Die Bushaltestelle soll aus eigentumsrechtlichen, nutzungsbedingten und gestalterischen Gründen vom Standort an der B168 in die Dorfstraße vor das Grundstück Hausnummer 19 verlegt werden. Seitens der Teilnehmer/innen und insbesondere der Grundstückseigentümer erging der Vorschlag, die Bushaltestelle vor das Grundstück Dorfstraße 20 zu verlegen. Dies hat das IB Wenzel planerisch geprüft (Plan als Anlage). Das Büro beurteilt den Standort so:

„Die Schleppkurve des Busses zeigt, dass der vorgeschlagene neue Standort ungeeignet ist. Der Bus überfährt beim Passieren der Kurve die Haltestelle und hat keine Möglichkeit sich parallel zum Bordstein auszurichten.

Weiterhin ist das Errichten einer Bushaltstelle direkt am Kurvenende generell ungeeignet, weil dadurch die Verkehrssicherheit allgemein in diesem Bereich herabgesetzt wird. Darüber hinaus ist am vorgeschlagenen neuen Standort die Fällung eines Baumes unumgänglich.  

Solange die Bushaltestelle an der Dorfstraße platziert werden soll, ist die bisher geplante Position aus planerischer Sicht die Optimalste.“

Seitens der Verwaltung ist zu ergänzen, dass auch in die Wurzelräume der beiden benachbarten Bäume erheblich eingegriffen werden müsste. Die Verwaltung empfiehlt die Beibehaltung des Standortes Dorfstraße 19.

  1. Verlegung des Fahrbahnteilers

Die Ingenieurplanung sah vor, einen Fahrbahnteiler mit Querungshilfe (FBT) südlich der Einmündung Herzhorner Weg/Dorfstraße in die B168 einzubringen. Seitens der Teilnehmer/innen erging der Vorschlag, diesen nördlich dieser Einmündung einzubringen. Dies wurde mit der überwiegenden Nutzung der nördlichen Straßenseite des Herzhorner Weges durch Fußgänger begründet. Das IB Wenzel hat es planerisch dargestellt (Anlage).

Die Verwaltung rät jedoch, die ursprüngliche Anordnung auf der südlichen Seite der Einmündung beizubehalten:

-          Dieser Standort begünstigt die Nutzung durch Fußgänger, die aus dem Ihlower Weg kommen. Dort gibt es einige Schulkinder. Für diese Nutzer wird es fußgängerdynamisch unsinnig sein, den Herzhorner Weg zu überqueren, die B168 zu überqueren und die Dorfstraße zu überqueren um zur Bushaltestelle zu gelangen.

-          Auch für Fußgänger aus dem Herzhorner Weg ist es fußgängerdynamisch einladender, nur den Herzhoner Weg und die B168 zu überqueren, um sich dann bereits auf der richtigen Seite für die Bushaltestelle zu befinden, als zunächst eine Strecke laufen zu müssen, die der Bushaltestelle abgewandt ist.

  1. Erhalt des Baumes an den Zufahrten Müncheberger Straße 1 / Flst. 86

Der Baum ist grundsätzlich erhaltenswert. Für den langfristigen Erhalt hat das

IB Wenzel 2 Vorschläge gemacht:

Vorschlag 1: Großräumige Umgehung des Kronenbereiches (Plan als Anlage)

Der Gehweg wird hierbei nach wie vor gepflastert, die Grundstückszufahrten jedoch nur mit Schottertragschicht befestigt.

Vorteile: Der Baum wird weitestgehend geschont.

Nachteile: Allerdings ist von den Flst. 86, 325 und 59/2 Grunderwerb von jeweils 30 – 40 m² erforderlich. Die Zustimmung der Eigentümer ist ungewiss. Zudem sind die Zufahrten von minderer Qualität.

Vorschlag 2: Kleinräumige Umgehung des Stammbereiches (Plan als Anlage)

Der Gehweg wird hierbei nur mit wassergebundener Decke (Schotter, Splittdecke) und die Grundstückszufahrten ebenfalls nur mit Schottertragschicht befestigt.

Vorteil: Grunderwerb ist nicht erforderlich.

Nachteil: Der Eingriff in den Wurzelraum des Baumes ist gegeben. Auch für die wassergebundene Decke sind mindestens 25 cm auszukoffern. Zudem sind die Zufahrten von minderer Qualität.

Der Baumsachverständige des Amtes Barnim-Oderbruch empfiehlt den Einbau von Wurzelbrücken mit Schraubfundamenten als Gehwegbefestigung und die Herstellung von Schotterbefestigungen in Handschachtung für die Zufahrten in der Wegeführung gem. Vorschlag 2.

 

Weiterhin ergab die aktuelle Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen (LS, potenzieller Fördermittelgeber), dass der Gehweg gem. Richtline für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06 eine Breite von 1,80 m plus 0,50 m Sicherheitsstreifen (gepflastert bzw. evtl begrünt, zur Fahrbahn hin) haben muss. Daraus ergibt sich voraussichtlich die Notwendigkeit von Grunderwerb, je nach endgültigem Standort des Fahrbahnteilers gem. 2. und Führung des Gehweges im Bereich des Baumes gem. 3.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen: 

Lageplan Alternativstandort Bushaltestelle IB Wenzel

Lageplan Alternativstandort Fahrbahnteiler nördlich der Dorfstraße

Lagepläne Vorschlag 1 und 2 Gehweg am Straßenbaum