Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 des Amtes Barnim-Oderbruch
Vorlage
S-HAFI/866/22-AA
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Amtsausschuss des Amtes Barnim-Oderbruch beschließt gemäß § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom
18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr.19], I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVBl.I/22, [Nr. 18], S.6),
die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen.

 

Sachverhalt und Begründung:

Gemäß § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom
18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr.19], I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVBl.I/22, [Nr. 18], S.6)
ist die Nachtragshaushaltssatzung mit anliegendem Nachtragsplan für das Haushaltsjahr 2022 in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

Ein Nachtragshaushaltsplan für das Amt Barnim-Oderbruch wird aufgrund verschiedener Faktoren notwendig.

 

Aufgrund personeller Engpässe konnte die Thematik der Neuregelung der Umsatzsteuer § 2b bisher nicht umfassend bearbeitet werden. Da die Umsetzung bis zum Jahresende erfolgen muss, wird externe Unterstützung benötigt. Weiterhin hat sich herausgestellt, dass die Öl-Heizung der Turnhalle in Altreetz komplett ersetzt und durch eine Gas-Heizung ausgetauscht werden muss. Eine Reparatur der Heizungsanlage wäre unwirtschaftlich. Zudem muss bei der Europabrücke eine Beschichtung des Brückengeländers erfolgen. Die Kosten dafür waren bei der Planung deutlich geringer geschätzt worden.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Ja

 

Anlagen: Änderungen 1. Nachtrag, 1. Nachtragshaushaltssatzung Amt Barnim-Oderbruch 2022