Betreff
Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Oderaue, Ortsteil Altreetz
Vorlage
S-BOA/083/22-Od
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

 

  1. Der Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Oderaue, Ortsteil Altreetz, wird in der vorliegenden Fassung vom August 2022 beschlossen. Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf der 1. Änderung der Klarstellung- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Oderaue, Ortsteil Altreetz, ist mit der Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
  3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zum Planentwurf und zum Entwurf der Begründung einzuholen.

 

Produkt:              Entwicklungskonzepte

Einreicher:         Elke Bundrock

 

Sachverhalt und Begründung:

Mit Datum vom 08.08.2022 befürwortete die Gemeindevertretung die Änderung der vorliegenden Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Altreetz.

Es erfolgte die Erstellung der Entwurfsunterlagen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Altreetz unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf und der Begründung einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Ja

 

Anlagen:

Entwurf zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Oderaue, Ortsteil Altreetz