Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung Oderaue beschließt:
- Der Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 4 “Sondergebiet Tourismus, Europabrücke Neurüdnitz-Siekierki”, Ortsteil Neurüdnitz der Gemeinde Oderaue wird beschlossen. Der Entwurf der Begründung, der Umweltbericht, der Artenschutzbeitrag mit dem Ergebnisbericht zu den Artenerfassungen, die Monitoringergebnisse für Investitionen – Umgestaltung der grenzübergreifenden Brücke der Firma Rzetelna wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4 “Sondergebiet Tourismus, Europabrücke Neurüdnitz – Siekierki” mit der Begründung, dem Umweltbericht, dem Artenschutzbeitrag, dem Ergebnisbericht zu Artenerfassungen, die Monitoringergebnisse für Investitionen – Umgestaltung der grenzübergreifenden Brücke der Firma Rzetelna werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. Diese Unterlagen, einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
- Gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB sind die Stellungnahmen nur von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Änderung der Planung berührt ist.
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Elke
Bundrock
Sachverhalt und Begründung:
Für den
Bebauungsplan des Sondergebietes Tourismus – Europabrücke Neurüdnitz –
Siekierki liegt eine Genehmigung mit Maßgaben und Auflagen vor.
Der Bebauungsplan
kann erst Rechtskraft erlangen, wenn diese Maßgaben und Auflagen erfüllt sind.
Aus diesem Grund wurden die Unterlagen überarbeitet und es wurde ein
Artenschutzbeitrag erarbeitet. Dieser beinhaltet unter anderem die Untersuchung
der Vorkommnisse von Vögeln und Amphibien im Geltungsbereich des
Bebauungsplans.
Lt. Maßgabe 7 ist
der Bebauungsplan nochmals öffentlich auszulegen und die nochmalige Beteiligung
der Unteren Naturschutzbehörde wird gefordert.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist der Bebauungsplan einschließlich der Begründung, dem Umweltbericht, dem Artenschutzbeitrag, dem Ergebnisbericht zu Artenerfassungen, die Monitoringergebnisse für Investitionen – Umgestaltung der grenzübergreifenden Brücke der Firma Rzetelna, sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB sind die Stellungnahmen nur von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Änderung der Planung berührt ist.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Ja - im Amtshaushalt |
Anlagen:
Genehmigung mit Maßgaben und Auflagen
Begründung, dem
Umweltbericht, dem Artenschutzbeitrag mit dem Ergebnisbericht zu
Artenerfassungen, die Monitoringergebnisse für Investitionen – Umgestaltng der
grenzübergreifenden Brücke der Firma Rzetelna