Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung Bliesdorf beschließt:
- Dem Antrag der Gemeinnützigen
Rettungsdienst GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens
stimmt die Gemeindevertretung der Gemeinde Bliesdorf zu und beschließt für
den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich die Aufstellung des
Bebauungsplans „Rettungswache Kunersdorf".
Der räumliche
Geltungsbereich umfasst das Flurstück 357/2, der Flur 3 in der Gemarkung
Kunersdorf.
- Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Elke Bundrock
Sachverhalt und Begründung:
Von Seiten
der Gemeinnützigen Rettungsdienst Märkisch – Oderland GmbH aus Strausberg wurde
ein Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingereicht.
Mit der Aufstellung
des Bebauungsplans soll das Ziel verfolgt werden, im Ortsteil Kunersdorf, eine
Rettungswache zu errichten.
Der geplante
Standort befindet sich im Außenbereich, somit ist eine Bebauung nur möglich,
wenn ein Bebauungsplan aufgestellt wird.
Mit dem
jetzigen Grundstückseigentümer fanden schon Vorgespräche statt, so dass bis zur
direkten Umsetzung der Baumaßnahme auch die Grundstücksangelegenheit geklärt
ist.
Von Seiten
der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung und der Regionalen Planungsgemeinschaft
liegen die positiven Stellungnahmen zum jetzigen Standort vor.
Der Vorhabenträger verpflichtet sich im Rahmen
einer Kostenübernahmeerklärung zur Übernahme sämtlicher Planungskosten sowie
zur Vorlage und Abstimmung eines Städtebaulichen Vertrages mit der Gemeinde.
Negative finanzielle Auswirkungen sind für die Gemeinde damit nicht verbunden.
Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche
frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des BauGB
durch die Verwaltung durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls durch
die Verwaltung oder einen bevollmächtigten Dritten beteiligt.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung,
sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und
Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf
den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Der Beschluss zur Aufstellung des
Bebauungsplans ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen:
Antrag der Gemeinnützigen Rettungsdiest Märkisch-Oderland GmbH zur Aufstellung eines Bebauungsplans für die Errichtung einer Rettungswache