Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung Bliesdorf beschließt die Widmung
der Straße „Heideweg“ zwischen der Einmündung zur Bundesstraße B167/Hauptstraße
(westliches Ende) und dem Flurstück 116, Flur 4, Gemarkung Bliesdorf (östliches
Ende) auf ihrer gesamten Länge von 110 m für den öffentlichen Verkehr gem.
§ 6 Abs. 1 BbgStrG.
Der Amtsdirektor wird mit der öffentlichen Bekanntmachung der Allgemeinverfügung beauftragt.
Produkt: 54100
Gemeindestraßen
Einreicher: Helge
Suhr
Sachverhalt und Begründung:
Im Ortsteil
Bliesdorf, bewohnter Gemeindeteil Vevais verläuft die Straße „Heideweg“
zwischen der Bundesstraße B167/Hauptstraße (westliches Ende) und den östlich angrenzenden
Waldflächen. Es handelt sich um eine gemeindeeigene Straße. Das
Straßenflurstück 7, Flur 008 Gemarkung Bliesdorf steht im Eigentum der Gemeinde
Bliesdorf. Die Gemeinde Bliesdorf ist der Straßenbaulastträger gem. § 9a Abs. 1
Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG). Die Gemeinde Bliesdorf ist die
Straßenbaubehörde gem. § 46 Abs. 2 c) BbgStrG.
Bei der
Straße „Heideweg“ handelt es sich um eine Gemeindestraße gem. § 3 Abs. 4
BbgStrG, konkret um eine Ortsstraße gem. § 3 Abs. 4 Nr. 2 BbgStrG, da sie dem
Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage dient.
Die Straße
„Heideweg“ ist derzeit auf ganzer Länge nicht für den öffentlichen Verkehr
gewidmet.
Die
öffentliche Widmung soll nun erfolgen, um die Nebenerschließung der
angrenzenden Wohn- und Gewerbegrundstücke rechtlich zu sichern sowie die
Nutzung zum Erreichen der angrenzenden Waldgebiete zur Naherholung zu
ermöglichen.
Die Länge des
Heidewegs beträgt 110 m.
Die Gemeinde
Bliesdorf ist als Straßenbaulastträger und Straßenbaubehörde gem. § 6 Abs. 2 BbgStrG
für die Verfügung der Widmung allein zuständig.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |