Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Widmung der Straße "Heideweg" für den öffentlichen Verkehr
Vorlage
S-BOA/113/22-Bl
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung Bliesdorf beschließt die Widmung der Straße „Heideweg“ zwischen der Einmündung zur Bundesstraße B167/Hauptstraße (westliches Ende) und dem Flurstück 116, Flur 4, Gemarkung Bliesdorf (östliches Ende) auf ihrer gesamten Länge von 110 m für den öffentlichen Verkehr gem. § 6 Abs. 1 BbgStrG.

Der Amtsdirektor wird mit der öffentlichen Bekanntmachung der Allgemeinverfügung beauftragt.

Produkt:              54100 Gemeindestraßen

Einreicher:         Helge Suhr

 

Sachverhalt und Begründung: 

Im Ortsteil Bliesdorf, bewohnter Gemeindeteil Vevais verläuft die Straße „Heideweg“ zwischen der Bundesstraße B167/Hauptstraße (westliches Ende) und den östlich angrenzenden Waldflächen. Es handelt sich um eine gemeindeeigene Straße. Das Straßenflurstück 7, Flur 008 Gemarkung Bliesdorf steht im Eigentum der Gemeinde Bliesdorf. Die Gemeinde Bliesdorf ist der Straßenbaulastträger gem. § 9a Abs. 1 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG). Die Gemeinde Bliesdorf ist die Straßenbaubehörde gem. § 46 Abs. 2 c) BbgStrG.

Bei der Straße „Heideweg“ handelt es sich um eine Gemeindestraße gem. § 3 Abs. 4 BbgStrG, konkret um eine Ortsstraße gem. § 3 Abs. 4 Nr. 2 BbgStrG, da sie dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage dient.

Die Straße „Heideweg“ ist derzeit auf ganzer Länge nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die öffentliche Widmung soll nun erfolgen, um die Nebenerschließung der angrenzenden Wohn- und Gewerbegrundstücke rechtlich zu sichern sowie die Nutzung zum Erreichen der angrenzenden Waldgebiete zur Naherholung zu ermöglichen.

Die Länge des Heidewegs beträgt 110 m.

Die Gemeinde Bliesdorf ist als Straßenbaulastträger und Straßenbaubehörde gem. § 6 Abs. 2 BbgStrG für die Verfügung der Widmung allein zuständig.   

 

Screenshot 2022-09-28 133309 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein