Beschlussempfehlung:
Das Amt Barnim-
Oderbruch beschließt die 2. Änderungsvereinbarung zur Nutzung des
Gemeindehauses in Neulewin 151 a als Feuerwehrgerätehaus. Der Amtsdirektor wird
mit der Unterzeichnung der Vereinbarung beauftragt.
Sachverhalt und
Begründung:
Für das durch
Gemeinde und Feuerwehr gemeinsam genutzte Gebäude in Neulewin 151 a besteht
seit 01.03.2011 eine Nutzungsvereinbarung mit der Gemeinde Neulewin.
Durch den in 2022
erfolgten Umbau innherhalb des Gebäudes ergibt sich eine Änderung der genutzten
Flächen. Die Feuerwehr nutzt zukünftig regelmäßig die Versammlungsräume nebst
san. Anlagen im Obergeschoss. Daher ist eine Anpassung zur Verteilung der
Betriebskosten für Heizung und Wasser und allgemein anfallender Betriebskosten,
welche das gesamte Gebäude betreffen wie z. B. Wartung des Heizkessels/
Trinkwassererwärmung, Gebäudeversicherung etc. nötig.
Alle anderen
anfallenden Kosten sind mittels getrennter Zähler bzw. separater Abrechnung
(Müllentsorgung) und separater Verträge wie z. B. Inhhaltsversicherung
voneinander getrennt.
Das Amt Barnim-
Oderbruch schlägt folgende Verteilung vor: Amt 80 %, Gemeinde 20 %. Diese
Regelung ist übereinstimmend mit den übrigen durch Gemeinden und Feuerwehr
genutzten Gerätehäusern im Aufgabenbereich des Amtes Barnim- Oderbruch und soll
in gegenseitigem Einvernehmen bereits ab 2022 angewendet werden.
Die
Änderungsvereinbarung sowie bestehende Vereinbarungen sind in der Anlage
beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Ja |
Anlagen: Vereinbarung vom 01.03.2011
Änderung vom
01.03.2021
Änderung ab
01.01.2022