Betreff
Änderung Nutzungsvereinbarung Gemeindehaus/ Feuerwehrgerätehaus Neulewin
Vorlage
S-BOA/117/22-AA
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Das Amt Barnim- Oderbruch beschließt die 2. Änderungsvereinbarung zur Nutzung des Gemeindehauses in Neulewin 151 a als Feuerwehrgerätehaus. Der Amtsdirektor wird mit der Unterzeichnung der Vereinbarung beauftragt.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Für das durch Gemeinde und Feuerwehr gemeinsam genutzte Gebäude in Neulewin 151 a besteht seit 01.03.2011 eine Nutzungsvereinbarung mit der Gemeinde Neulewin.

 

Durch den in 2022 erfolgten Umbau innherhalb des Gebäudes ergibt sich eine Änderung der genutzten Flächen. Die Feuerwehr nutzt zukünftig regelmäßig die Versammlungsräume nebst san. Anlagen im Obergeschoss. Daher ist eine Anpassung zur Verteilung der Betriebskosten für Heizung und Wasser und allgemein anfallender Betriebskosten, welche das gesamte Gebäude betreffen wie z. B. Wartung des Heizkessels/ Trinkwassererwärmung, Gebäudeversicherung etc. nötig.

 

Alle anderen anfallenden Kosten sind mittels getrennter Zähler bzw. separater Abrechnung (Müllentsorgung) und separater Verträge wie z. B. Inhhaltsversicherung voneinander getrennt.

 

Das Amt Barnim- Oderbruch schlägt folgende Verteilung vor: Amt 80 %, Gemeinde 20 %. Diese Regelung ist übereinstimmend mit den übrigen durch Gemeinden und Feuerwehr genutzten Gerätehäusern im Aufgabenbereich des Amtes Barnim- Oderbruch und soll in gegenseitigem Einvernehmen bereits ab 2022 angewendet werden.

 

Die Änderungsvereinbarung sowie bestehende Vereinbarungen sind in der Anlage beigefügt.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Ja

 

Anlagen:             Vereinbarung vom 01.03.2011

                               Änderung vom 01.03.2021

                               Änderung ab 01.01.2022