Betreff
Änderung Nutzungsvereinbarung Gemeindehaus/ Feuerwehrgerätehaus Neuranft
Vorlage
S-BOA/118/22-AA
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Das Amt Barnim- Oderbruch beschließt die Änderungsvereinbarung zur Nutzung des Gemeindehauses in Neuranft 11 a als Feuerwehrgerätehaus. Der Amtsdirektor wird mit der Unterzeichnung der Vereinbarung beauftragt.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Für das durch Gemeinde und Feuerwehr gemeinsam genutzte Gebäude in Neuranft 11 a besteht seit 01.03.2011 eine Nutzungsvereinbarung mit der Gemeinde Oderaue.

 

Diese wurde im Zuge Anpassung der Abrechnung bei weiteren gemeinsam genutzten Gemeinde-/ Feuerwehrgerätehäusern überprüft. Die Hauptnutzung liegt im Bereich der Freiwiligen Feuerwehr, weshalb eine anteilige Umlage von Betriebskosten im beiderseitgem Einvernehmen ab 2022 eingestellt werden soll. Die Gemeinde trägt weiterhin die durch das Eigentum begründeten Abgaben und Lasten.

 

Diese Regelung ist übereinstimmend mit den übrigen durch Gemeinden und Feuerwehr genutzten Gerätehäusern im Aufgabenbereich des Amtes Barnim- Oderbruch, in welchen die Hauptnutzung durch die Feuerwehr stattfindet.

 

Die Änderungsvereinbarung sowie bestehende Vereinbarungen sind in der Anlage beigefügt.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Ja

 

Anlagen:             Vereinbarung vom 01.03.2011

                               Änderung ab 2022