Beschlussempfehlung:
Das Amt Barnim-
Oderbruch beschließt die Änderungsvereinbarung zur Nutzung des Gemeindehauses
in Neuranft 11 a als Feuerwehrgerätehaus. Der Amtsdirektor wird mit der
Unterzeichnung der Vereinbarung beauftragt.
Sachverhalt und
Begründung:
Für das durch
Gemeinde und Feuerwehr gemeinsam genutzte Gebäude in Neuranft 11 a besteht seit
01.03.2011 eine Nutzungsvereinbarung mit der Gemeinde Oderaue.
Diese wurde im
Zuge Anpassung der Abrechnung bei weiteren gemeinsam genutzten Gemeinde-/
Feuerwehrgerätehäusern überprüft. Die Hauptnutzung liegt im Bereich der
Freiwiligen Feuerwehr, weshalb eine anteilige Umlage von Betriebskosten im
beiderseitgem Einvernehmen ab 2022 eingestellt werden soll. Die Gemeinde trägt
weiterhin die durch das Eigentum begründeten Abgaben und Lasten.
Diese Regelung ist
übereinstimmend mit den übrigen durch Gemeinden und Feuerwehr genutzten
Gerätehäusern im Aufgabenbereich des Amtes Barnim- Oderbruch, in welchen die
Hauptnutzung durch die Feuerwehr stattfindet.
Die
Änderungsvereinbarung sowie bestehende Vereinbarungen sind in der Anlage
beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Ja |
Anlagen: Vereinbarung vom 01.03.2011
Änderung ab 2022