Beschlussempfehlung:
Das Amt Barnim-
Oderbruch beschließt die Änderungsvereinbarung zur Nutzung des Gemeindehauses
in Kunersdorf, Dorfstraße 7 a, als Feuerwehrgerätehaus. Der Amtsdirektor wird
mit der Unterzeichnung der Vereinbarung beauftragt.
Sachverhalt und
Begründung:
Für das durch
Gemeinde und Feuerwehr gemeinsam genutzte Gebäude in Kunersdorf, Dorfstraße7 a,
besteht seit 01.03.2011 eine Nutzungsvereinbarung mit der Gemeinde Bliesdorf.
Die bisherige
Regelung sieht eine Kostenteilung der anfallenden Betriebskosten zu 2/3 für das
Amt und 1/3 für die Gemeinde vor. Im Zuge einer Überprüfung aller bestehenden
Verträge für gemeinsam genutzte Gemeinde-/ Feuerwehrgerätehäuser, wurde
festgestellt, dass die Nutzung durch die Feuerwehr überwiegt. Insbesondere
wurde auch eine Jugendfeuerwehr gegründet, welche vorher ausschließlich
gemeindlich genutzte Räume zur Nutzung überlassen bekommen hat. Die Aufteilung
der Kosten ist daher anzupassen.
Das Amt Barnim-
Oderbruch schlägt folgende Verteilung vor: Amt 80 %, Gemeinde 20 %. Diese
Regelung ist übereinstimmend mit den übrigen durch Gemeinden und Feuerwehr
genutzten Gerätehäusern im Aufgabenbereich des Amtes Barnim- Oderbruch und soll
in gegenseitigem Einvernehmen bereits ab 2022 angewendet werden. Die Änderungsvereinbarung
sowie bestehende Vereinbarungen sind in der Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Ja |
Anlagen: Vereinbarung ab 01.03.2011
Änderung ab 2022