Betreff
Änderung Nutzungsvereinbarung Gemeindehaus/ Feuerwehrgerätehaus Kunersdorf
Vorlage
S-BOA/120/22-AA
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Das Amt Barnim- Oderbruch beschließt die Änderungsvereinbarung zur Nutzung des Gemeindehauses in Kunersdorf, Dorfstraße 7 a, als Feuerwehrgerätehaus. Der Amtsdirektor wird mit der Unterzeichnung der Vereinbarung beauftragt.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Für das durch Gemeinde und Feuerwehr gemeinsam genutzte Gebäude in Kunersdorf, Dorfstraße7 a, besteht seit 01.03.2011 eine Nutzungsvereinbarung mit der Gemeinde Bliesdorf.

 

Die bisherige Regelung sieht eine Kostenteilung der anfallenden Betriebskosten zu 2/3 für das Amt und 1/3 für die Gemeinde vor. Im Zuge einer Überprüfung aller bestehenden Verträge für gemeinsam genutzte Gemeinde-/ Feuerwehrgerätehäuser, wurde festgestellt, dass die Nutzung durch die Feuerwehr überwiegt. Insbesondere wurde auch eine Jugendfeuerwehr gegründet, welche vorher ausschließlich gemeindlich genutzte Räume zur Nutzung überlassen bekommen hat. Die Aufteilung der Kosten ist daher anzupassen.

 

Das Amt Barnim- Oderbruch schlägt folgende Verteilung vor: Amt 80 %, Gemeinde 20 %. Diese Regelung ist übereinstimmend mit den übrigen durch Gemeinden und Feuerwehr genutzten Gerätehäusern im Aufgabenbereich des Amtes Barnim- Oderbruch und soll in gegenseitigem Einvernehmen bereits ab 2022 angewendet werden. Die Änderungsvereinbarung sowie bestehende Vereinbarungen sind in der Anlage beigefügt.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Ja

 

Anlagen:             Vereinbarung ab 01.03.2011

                               Änderung ab 2022