Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Erweiterung des Solarparks Neureetz"
Vorlage
S-BOA/129/22-Od
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung Oderaue beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Erweiterung des Solarparks Neureetz“. Es wird ein Sondergebiet Photovoltaikanlage im Sinne von § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung des Solarparks Neureetz“ ist auf der beigefügten Anlage gekennzeichnet.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt zu machen.

Produkt:              Entwicklungskonzepte

Einreicher:         Elke Bundrock

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Erweiterung des Solarparks Neureetz ist auf den Flurstücken 218, 219 (teils), 220 (teils), 221 (teils), 225 (teils), 249, 251, 252, 253, 250 (teils) vom Flur 2 der Gemarkung Neureetz mit insgesamt ca. 15 ha geplant.

Nach dem aktuellen Stand der Technik reicht die Fläche für eine Leistung von ca. 15 MWp. Jährlich werden etwa 15,45 GWh erzeugt. Mit dieser Anlagenleistung können rund 3.860 vier-Personen-Haushalte jährlich mit Grünstrom versorgt und gleichzeitig pro Jahr über 12.000 Tonnen CO2 eingespart werden.

Der erweiterte Solarpark fällt nicht unter EEG und der erzeugte Strom wird auf dem Strommarkt frei vermarktet. Es ist auch vorgesehen, die Bürger, die Betriebe sowie die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde mit dem durch diesen zu errichtenden Solarpark erzeugten Grünstrom zu einem günstigeren Tarif zu versorgen. 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen: