Produkt: 61200 Allgemeine Finanzwirtschaft
Einreicher: Duwe
Sachverhalt und Begründung:
Die Gemeinde Neulewin hat in der
Haushaltssatzung 2022 eine Kreditaufnahme für die Investition „Straßenbau
Dorfstraße Neulewin“ in Höhe von 500.000 € geplant. Die Kreditaufnahme wurde
vom Landrat des Landkreises
Märkisch-Oderland, als allgemeine untere Landesbehörde mit Schreiben vom
30.03.2021 AZ.: 15.13.01/349 genehmigt.
Es wird eine Gesamtkreditaufnahme in Höhe von 500.000 € vorgenommen.
Eine Eilentscheidung für den Zuschlag bei der Bank wurde notwendig, da
die angebotenen Zinskonditionen nur einige Stunden Gültigkeit haben.
Amt Barnim-Oderbruch 08.11.2022
Eilentscheidung
Die ehrenamtliche Bürgermeisterin der Gemeinde Neulewin, Frau Kerstin Herrlich, der Amtsdirektor des Amtes Barnim-Oderbruch, Herr Karsten Birkholz und die stellvertretende Amtsdirektorin, Frau Sylvia Borkert haben folgende Eilentscheidung getroffen:
Die Gemeinde Neulewin hat in der
Haushaltssatzung 2022 eine Kreditaufnahme für die Investition „Straßenbau
Dorfstraße Neulewin“ in Höhe von 500.000 € geplant. Die Kreditaufnahme wurde
vom Landrat des Landkreises
Märkisch-Oderland, als allgemeine untere Landesbehörde mit Schreiben vom
30.03.2021 AZ.: 15.13.01/349 genehmigt.
Es wird eine Gesamtkreditaufnahme in Höhe von 500.000 € vorgenommen.
Die ILB,
Investitionsbank des Landes Brandenburg Potsdam bekommt den Zuschlag für die
Kreditneuaufnahme in Höhe von 500.000 €.
Kreditnehmer: Gemeinde Neulewin
Valutierung: 15.12.2022
Kreditart: Ratendarlehen
Betrag: 500.000,00 Euro
Zinssatz: 3,3040 % p. a.
Festzinsbindung: 10 Jahre
Laufzeit 25 Jahre
Tilgung: 20.000 €/im Jahr
Zahlungsweise: vierteljährlich, nachträglich
Es lagen drei Angebote vor. Das günstigste Angebot wurde ausgewählt.
Wriezen, 08.11.2022
Kerstin Herrlich Karsten Birkholz
ehrenamtliche Bürgermeisterin Amtsdirektor
Sylvia Borkert
stellvertretende Amtsdirektorin
Die Eilentscheidung wurde am ................. durch die Gemeindevertretung Neulewin bestätigt.
Anlagen: -
Eilentscheidung