Betreff
Jugendordnung der Jugendfeuerwehr des Amtes Barnim- Oderbruch
Vorlage
S-BOA/146/22-AA
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Amtsausschuss des Amtes Barnim-Oderbruch genehmigt die vorliegende Jugendordnung der Jugendfeuerwehren des Amtes Barnim-Oderbruch vom 02.12.2022.

Die vorliegende Jugendordnung ist untrennbarer Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Einreicher:          Katja Wilke

Produkt:              Brand- und Katastrophenschutz

Kostenstelle:     1260003-Jugendfeuerwehren des Amtes Barnim- Oderbruch

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Entsprechend § 25 Absatz1 Satz 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG) vom 24. Mai 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 09], S.197) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl.I/19, [Nr. 43], S.25) wirken die Träger des örtlichen Brandschutzes darauf hin, dass bei den öffentlichen Feuerwehren Jugendfeuerwehren gebildet werden.

 

Um die Jugendarbeit im Bereich des Amtes Barnim-Oderbruch zu intensivieren und zu verbessern, wurde bereits am 01.11.2016 eine entsprechende Jugendordnung durch den Amtsausschuss genehmigt.

 

Im Zuge der Anwendung, wurde durch die Jugendfeuerwehren nun festgestellt, dass bezüglich einiger Regularien Vereinfachungen bzw. konkretere Formulierungen notwendig sind.

 

Diese beziehen sich im Speziellen auf:

 

1. die fachliche Eignung des/der Amtsjugendwartes/-in

2. die fachliche sowie persönliche Eignung des/der Jugendwartes/- in

3. die Festlegung/ Empfehlung eines einheitlichen Betreuerschlüssels.

 

Zu den Punkten 1 und 2 wurden Erleichterungen bezüglich der geforderten Ausbildung vorgenommen, um hier personell einen größeren Spielraum zu erreichen.

Bei den Änderungen zu Punkt 3, wurde dem Wunsch der Jugendwarte nachgekommen, eine Maßeinheit zur Betreuerausstattung zwecks optimaler Durchführung von Jugendfeuerwehrdiensten zu haben. Hierbei geht es auch um die Absicherung der Aufsichtspflicht, weshalb eine Orientierung am Betreuerschlüssel nach Kitagesetz vorgenommen wurde.

 

Die Änderungen sind in der beigefügten Jugendordnung farblich markiert und wurden in der Sitzung vom 02.12.2022 von allen Jugendwart*inn*en abgestimmt/ beschlossen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Ja

 

Anlagen:

 

Jugendordnung in der Fassung vom 02.12.2022