Beschlussempfehlung:
Der Amtsausschuss
des Amtes Barnim-Oderbruch genehmigt die vorliegende Jugendordnung der
Jugendfeuerwehren des Amtes Barnim-Oderbruch vom 02.12.2022.
Die vorliegende
Jugendordnung ist untrennbarer Bestandteil des Beschlusses.
Einreicher: Katja Wilke
Produkt: Brand- und Katastrophenschutz
Kostenstelle: 1260003-Jugendfeuerwehren des Amtes Barnim-
Oderbruch
Sachverhalt
und Begründung:
Entsprechend § 25
Absatz1 Satz 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und
Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG) vom 24. Mai 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 09],
S.197) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2019
(GVBl.I/19, [Nr. 43], S.25) wirken die
Träger des örtlichen Brandschutzes darauf hin, dass bei den öffentlichen
Feuerwehren Jugendfeuerwehren gebildet werden.
Um die
Jugendarbeit im Bereich des Amtes Barnim-Oderbruch zu intensivieren und zu
verbessern, wurde bereits am 01.11.2016 eine entsprechende Jugendordnung durch
den Amtsausschuss genehmigt.
Im Zuge der
Anwendung, wurde durch die Jugendfeuerwehren nun festgestellt, dass bezüglich
einiger Regularien Vereinfachungen bzw. konkretere Formulierungen notwendig
sind.
Diese beziehen
sich im Speziellen auf:
1. die fachliche
Eignung des/der Amtsjugendwartes/-in
2. die fachliche
sowie persönliche Eignung des/der Jugendwartes/- in
3. die Festlegung/
Empfehlung eines einheitlichen Betreuerschlüssels.
Zu den Punkten 1
und 2 wurden Erleichterungen bezüglich der geforderten Ausbildung vorgenommen,
um hier personell einen größeren Spielraum zu erreichen.
Bei den Änderungen
zu Punkt 3, wurde dem Wunsch der Jugendwarte nachgekommen, eine Maßeinheit zur
Betreuerausstattung zwecks optimaler Durchführung von Jugendfeuerwehrdiensten
zu haben. Hierbei geht es auch um die Absicherung der Aufsichtspflicht, weshalb
eine Orientierung am Betreuerschlüssel nach Kitagesetz vorgenommen wurde.
Die Änderungen sind in der beigefügten Jugendordnung farblich markiert und wurden in der Sitzung vom 02.12.2022 von allen Jugendwart*inn*en abgestimmt/ beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Ja |
Anlagen:
Jugendordnung in
der Fassung vom 02.12.2022