Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung Prötzel wählt
- Herrn/Frau ………………………………………..
- wohnhaft in ……………………………………….
zur/zum Kinder- und Jugendbetreuer/in. Die Wahl
erfolgt für die Dauer von 3 Jahren bzw. bis zum begründeten Abruf durch die Gemeindevertretung
vor Ablauf der 3 Jahre.
Die/der Kinder- und Jugendbetreuer/in wird ab dem
Tag nach der Wahl tätig.
Produkt: 36600 Einrichtungen der Jugendarbeit
Einreicherin: S. Borkert
Sachverhalt und Begründung:
Gem. § 40 BbgKverf können einzelne Personen durch
die Gemeindevertretung gewählt bzw. bestellt werden. Gewählt ist, wer
die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der
Gemeindevertretung erhält. In der Gemeinde Prötzel soll ein/e Kinder- und
Jugendbetreuer/in ehrenamtlich tätig werden. Die zu wählende Person sollte über
die entsprechenden Kompetenzen und Kenntnisse verfügen. Dazu beschloss die
Gemeindevertretung am 23.05.2022 ein entsprechendes Anforderungsprofil
(Beschlussnr.: S-HAFI/817/22-Pr) und wählte bereits Frau Julia Schiller zur
Kinder- und Jugendbeauftragten der Gemeinde Prötzel. In der Sitzung der
Gemeindevertretung Prötzel am 20.12.2022 wurde einem Antrag zugestimmt,
eine/einen weiteren Kinder- und Jugendbeauftragten zu wählen.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen: keine