Betreff
Beratung und Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sondergebiet PV - Freiflächenanlage Altmädewitz, Ortsteil Mädewitz, der Gemeinde Oderaue
Vorlage
S-BOA/166/23-Od
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

 

 

1.      Die Gemeindevertretung Oderaue beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Altmädewitz“ – Flurstück 30/4 und 31, Flur 1 der Gemarkung Altmädewitz.

 

2.      Die Gemeindevertretung befürwortet die Ausweisung des geplanten Sondergebietes Photovoltaik lt. der Anlage …….. .

 

3.      Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Produkt:              Entwicklungskonzepte

Einreicher:         Elke Bundrock

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Firma ENVIRIA IPP DEVCO 2 GmbH & Co. KG beabsichtigt in der Gemeinde Oderaue, im Gemeindeteil Altmädewitz, die Errichtung einer Photovoltaikanlage.

 

Sie hat mit Schreiben vom 14.12.2022 schriftlich die Einleitung eines Bebauungsplan-verfahrens – vorhabenbezogener Bebauungsplan – zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit für die Entwicklung eines Sondergebietes zur Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage nach dem Baugesetzbuch beantragt.

 

Der Antragsteller ist bereit und in der Lage zur vollständigen Übernahme der verfahrensrechtlich erforderlichen Planungskosten, sowie für die anfallenden Erschließungskosten. Hierzu gehört auch die Prüfung der artenschutz- und umweltfachlichen Belange und die für die Planung ggf. erforderlichen Gutachten, die auf eigene Kosten in Auftrag zu geben und deren Ergebnisse kostenfrei zur Verfügung zu stellen sind.

 

Auf einer Gesamtfläche von ca. 178.600 m² des Geltungbereiches (Anlage 1) plant der Vorhabenträger die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaikfreiflächenanlage zur Erzeugung umweltfreundlichen Solarstrom. In der Anlage 2 wird ein zweiter um ca. 1/3 zur ursprünglichen Fläche verkleinerter Geltungsbereich für die Errichtung vorgeschlagen. 

Ein bestehender Pachtvertrag mit dem Grundstückseigentümer liegt vor.

 

Der Gemeindevertretung Oderaue liegen somit 2 mögliche Ausweisungen des geplanten Sondergebietes vor.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen:

Anlage 1 – Geltungsbrereich des geplanten Sondergebietes Photovoltaikanlage Altmädewitz

Anlage 2 – reduzierter Bereich des Geltungsbereiches für das geplante Sondergebiet Photovoltaikanlage Altmädewitz