Betreff
Information zur Nachfrage bezüglich des Nachtragshaushaltes 2022
Vorlage
I-HAFI/940/23-Pr
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt und Begründung:

 

In der Sitzung vom 20.12.2022 wurde der Nachtragshaushalt 2022 beschlossen. Dabei ergab sich die Nachfrage warum die Kreis- und Amtsumlage einen höheren Anstieg als die Schlüsselzuweisungen verzeichnen und es wurde zugesagt die Zahlen nochmal zu prüfen.

 

Der Haushalt 2022 der Gemeinde Prötzel wurde durch den Doppelhaushalt 2021/2022 beschlossen. Dementsprechend wurden dem Haushalt die Planungswerte für 2021 mit zugrunde gelegt. Für den Haushalt 2021 galt eine Amtsumlage von 41,0 %. Diese Umlage wurde jedoch mit dem Amtshaushalt für das Jahr 2022 auf 48,0 % erhöht. Die Mittel für die Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben Es ergibt sich daher folgende Berechnung:

Ursprüngliche Planung 2022 mit 41 % Amtsumlage:

 

angenommene Umlagegrundlage

           1.181.951,00  

 

41%

    484.600,00  

+ Wahrnehmung übertragener Aufgaben

      34.000,00  

    518.600,00  


Richtige Berechnung nach Änderung der Amtsumlage:

 

angenommene Umlagegrundlage

           1.181.951,00  

 

48%

    567.400,00  

+ Wahrnehmung übertragener Aufgaben

      34.000,00  

    601.400,00  


Durch die Erhöhung der Amtsumlage ergibt sich eine Differenz von 82.800 €. Durch die abschließend festgelegte Umlagegrundlage ergibt sich eine weitere Erhöhung der Amtsumlage.

 

tatsächliche Umlagegrundlage

           1.251.040,00  

 

48%

    600.499,20  

+ Wahrnehmung übertragener Aufgaben

      36.543,00  

    637.042,20  


Die erneute Differenz beträgt ca. 35.700 €. Zusammen ergibt sich so ein Unterschiedsbetrag von ca. 118.500 €.

Die Kreisumlage hingegen wurde von 40,1 % auf 39,3 % gesenkt. Daher ergeben sich folgende Berechnungen:

 

angenommene Umlagegrundlage mit vorherigem Hebesatz der Kreisumlage

           1.181.951,00  

 

40,1%

    474.000,00  

angenommene Umlagegrundlage mit tatsächlichem Hebesatz der Kreisumlage

           1.181.951,00  

 

39,3%

    464.600,00  

tatsächliche Umlagegrundlage und Hebesatz

           1.251.040,00  

 

39,3%

    491.700,00  


Durch den gesenkten Hebesatz muss die Gemeinde scheinbar eine geringere Umlage an den Kreis abführen. Da sich die Umlagegrundlage jedoch erhöht hat, ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 17.700 € zum ursprünglichen Haushalt.

Der unterschiedliche Anstieg der Amts- und Kreisumlage ergibt sich folglich aus den geänderten Hebesätzen der Umlagen, welche vorher im Haushalt noch nicht berücksichtigt werden konnten.