Sachverhalt und Begründung:
In der Sitzung vom 20.12.2022 wurde der Nachtragshaushalt 2022 beschlossen. Dabei ergab sich die Nachfrage warum die Kreis- und Amtsumlage einen höheren Anstieg als die Schlüsselzuweisungen verzeichnen und es wurde zugesagt die Zahlen nochmal zu prüfen.
Der Haushalt 2022 der Gemeinde Prötzel wurde durch den Doppelhaushalt 2021/2022 beschlossen. Dementsprechend wurden dem Haushalt die Planungswerte für 2021 mit zugrunde gelegt. Für den Haushalt 2021 galt eine Amtsumlage von 41,0 %. Diese Umlage wurde jedoch mit dem Amtshaushalt für das Jahr 2022 auf 48,0 % erhöht. Die Mittel für die Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben Es ergibt sich daher folgende Berechnung:
Ursprüngliche Planung 2022 mit 41 % Amtsumlage:
angenommene Umlagegrundlage |
1.181.951,00 |
41% |
484.600,00 |
+ Wahrnehmung übertragener Aufgaben |
34.000,00 |
||
518.600,00 |
Richtige Berechnung nach Änderung der Amtsumlage:
angenommene Umlagegrundlage |
1.181.951,00 |
48% |
567.400,00 |
+ Wahrnehmung übertragener Aufgaben |
34.000,00 |
||
601.400,00 |
Durch die Erhöhung der Amtsumlage ergibt sich eine Differenz von 82.800 €.
Durch die abschließend festgelegte Umlagegrundlage ergibt sich eine weitere
Erhöhung der Amtsumlage.
tatsächliche Umlagegrundlage |
1.251.040,00 |
48% |
600.499,20 |
+ Wahrnehmung übertragener Aufgaben |
36.543,00 |
||
637.042,20 |
Die erneute Differenz beträgt ca. 35.700 €. Zusammen ergibt sich so ein
Unterschiedsbetrag von ca. 118.500 €.
Die Kreisumlage hingegen wurde von 40,1 % auf 39,3 % gesenkt. Daher ergeben sich folgende Berechnungen:
angenommene Umlagegrundlage mit vorherigem Hebesatz der Kreisumlage |
1.181.951,00 |
40,1% |
474.000,00 |
angenommene Umlagegrundlage mit tatsächlichem Hebesatz der Kreisumlage |
1.181.951,00 |
39,3% |
464.600,00 |
tatsächliche Umlagegrundlage und Hebesatz |
1.251.040,00 |
39,3% |
491.700,00 |
Durch den gesenkten Hebesatz muss die Gemeinde scheinbar eine geringere Umlage
an den Kreis abführen. Da sich die Umlagegrundlage jedoch erhöht hat, ergibt
sich ein Unterschiedsbetrag von 17.700 € zum ursprünglichen Haushalt.
Der unterschiedliche Anstieg der Amts- und Kreisumlage ergibt sich folglich aus den geänderten Hebesätzen der Umlagen, welche vorher im Haushalt noch nicht berücksichtigt werden konnten.