Beschlussempfehlung:
Die Gemeinde Neutrebbin beschließt die Beschaffung einer mobilen Bühne und beauftragt das Amt Barnim-Oderbruch mit dem erforderlichen Vergabeverfahren.
Sachverhalt und Begründung:
Mit der Eilentscheidung vom 28.03.2022
wurden die außerplanmäßigen Beschaffungen einer mobilen Bühne und einer
Kunststoffeisbahn beschlossen. Die Umsetzung der Maßnahmen sollte mit
Fördermitteln in Höhe von 75 Prozent finanziert werden.
Das Amt Barnim-Oderbruch wurde mit der
Beantragung entsprechender Fördermittel beauftragt. Der beim Landesamt für
Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung gestellte Antrag wurde
leider abgelehnt.
Im weiteren Verfahren erfolgte eine
Antragstellung über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zur
Richtlinie „Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen für eine
zukunftsorientierte Regionalentwicklung“. Dazu wurde eine Projektskizze mit den
geplanten Vorhaben eingereicht. Die Beschaffung einer mobilen Bühne wurde als
Projekt ausgewählt und ein entsprechender Antrag mit erforderlichen Unterlagen
bei der ILB eingereicht.
Die Kosten für die mobile Bühne betragen
insgesamt 98.000,00 Euro (inkl. Lieferung und Einweisung). Davon würden
76.500,00 Euro über Fördermittel finanziert und 21.500,00 Euro müssten als
Eigenanteil der Gemeinde Neutrebbin erbracht werden.
Darüber hinaus werden etwaige
Folgekosten zur Unterhaltung ebenfalls durch die Gemeinde Neutrebbin getragen.
Die Beschaffung erfolgt nur mit Bewilligung
der Fördermittel. Mit positivem Bewilligungsbescheid würde ein entsprechendes
Vergabeverfahren erfolgen.
Da die Lieferung der Bühne jedoch mehr
als 12 Monate beanspruchen würde, wäre die Ausgabe erst in 2024 kassenwirksam
und könnte demnach in die neue Haushaltsplanung ab 2024 aufgenommen werden.
Da eine Beauftragung dazu aber bereits
in 2023 erfolgen muss, ist ein Beschluss zur vorgenannten Finanzierung zum
jetzigen Zeitpunkt erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein Da die Umsetzung der Maßnahme erst in 2024 kassenwirksam wird, erfolgt die Planung der finanziellen Mittel für 2024. |
keine