Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Beschaffung einer mobilen Bühne für die Gemeinde Neutrebbin
Vorlage
S-BOA/169/23-Nt
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeinde Neutrebbin beschließt die Beschaffung einer mobilen Bühne und beauftragt das Amt Barnim-Oderbruch mit dem erforderlichen Vergabeverfahren.

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit der Eilentscheidung vom 28.03.2022 wurden die außerplanmäßigen Beschaffungen einer mobilen Bühne und einer Kunststoffeisbahn beschlossen. Die Umsetzung der Maßnahmen sollte mit Fördermitteln in Höhe von 75 Prozent finanziert werden.

Das Amt Barnim-Oderbruch wurde mit der Beantragung entsprechender Fördermittel beauftragt. Der beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung gestellte Antrag wurde leider abgelehnt.

Im weiteren Verfahren erfolgte eine Antragstellung über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zur Richtlinie „Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung“. Dazu wurde eine Projektskizze mit den geplanten Vorhaben eingereicht. Die Beschaffung einer mobilen Bühne wurde als Projekt ausgewählt und ein entsprechender Antrag mit erforderlichen Unterlagen bei der ILB eingereicht.

 

Die Kosten für die mobile Bühne betragen insgesamt 98.000,00 Euro (inkl. Lieferung und Einweisung). Davon würden 76.500,00 Euro über Fördermittel finanziert und 21.500,00 Euro müssten als Eigenanteil der Gemeinde Neutrebbin erbracht werden.

Darüber hinaus werden etwaige Folgekosten zur Unterhaltung ebenfalls durch die Gemeinde Neutrebbin getragen.

 

Die Beschaffung erfolgt nur mit Bewilligung der Fördermittel. Mit positivem Bewilligungsbescheid würde ein entsprechendes Vergabeverfahren erfolgen.

Da die Lieferung der Bühne jedoch mehr als 12 Monate beanspruchen würde, wäre die Ausgabe erst in 2024 kassenwirksam und könnte demnach in die neue Haushaltsplanung ab 2024 aufgenommen werden.

 

Da eine Beauftragung dazu aber bereits in 2023 erfolgen muss, ist ein Beschluss zur vorgenannten Finanzierung zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Da die Umsetzung der Maßnahme erst in 2024 kassenwirksam wird, erfolgt die Planung der finanziellen Mittel für 2024.

 

keine