Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) und der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) zur 1. Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den bewohnten Gemeindeteil Vevais, sowie Satzungsbeschluss
Vorlage
S-BOA/170/23-Bl
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bliesdorf beschließt:

 

1.        Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wurde entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle in der vorliegenden Fassung vom Januar 2023 eingearbeitet beschlossen.

 

2.        Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Privatpersonen, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

 

3.        Die 1. Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34, Abs. 4, Satz 1, Nr. 1 und 3 BauGB der Gemeinde Bliesdorf, Gemeindeteil Vevais wird in der vorliegenden Fassung, Stand Januar 2023, als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Januar 2023 gebilligt.

 

4.        Die 1. Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Bliesdorf, Gemeindeteil Vevais, ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Produkt:              Entwicklungskonzepte

Einreicher:         Elke Bundrock

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bliesdorf beschloss, dass die vorliegende Satzung für Vevais aus dem Jahr 1996 aktualisiert werden soll.

Für die 1. Klarstellungs- und Ergänzungssatzung erfolgte die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte parallel zu dieser Auslegung.

Darüber hinaus war die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes Barnim-Oderbruch möglich.

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen ist in der als Anlage beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft, sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den Abwägungstabellen behandelt werden.

Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten der Satzung erfolgen bzw. ermöglicht werden.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen:

- Abwägungsvorschlag – Träger öffentlicher Belange

- Abwägungsvorschlag – Beteiligung der Öffentlichkeit

- 1. Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Gemeindeteil Vevais, Planzeichnung und Begründung