Beschlussempfehlung:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin beschließt:
1.
Der Planentwurf der 10. Änderung des
Flächennutzungsplans der Gemeinde Neutrebbin, OT Alttrebbin im Bereich
„Solarpark Altlewin“ wird in der vorliegenden Fassung vom Januar 2023
beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht,
Artenschutzfachbeitrag mit Kartierbericht und Biotoptypenkartierung als Anlage
wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2.
Der Entwurf der 10. Änderung des
Flächennutzungsplans der Gemeinde Neutrebbin, OT Alttrebbin im Bereich
„Solarpark Altlewin“ mit der Begründung und Umweltbericht mit Anhängen
einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die
beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener
Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich
bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der
Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung
unberücksichtigt bleiben können.
3.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch
die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem
Begründungsentwurf einzuholen.
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Elke
Bundrock
Sachverhalt und Begründung:
Mit Beschluss vom 25.11.2021 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde
Neutrebbin die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplans der
Gemeinde Neutrebbin, OT Alttrebbin im Bereich „Solarpark Altlewin“ beschlossen.
Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB wurden die Stellungnahmen ausgewertet (siehe auch Zusammenfassung
in Anlage 1) und es erfolgte die Erstellung der Entwurfsunterlagen unter
Berücksichtigung der eingegangenen Hinweise und Anregungen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung
einschließlich der Begründung mit Umweltbericht, Artenschutzfachbeitrag mit
Kartierbericht und Biotoptypenkartierung als Anlage sowie der wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen und
die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der
Auslegung zu benachrichtigen.
Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten
umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher
ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen
während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht
abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die
Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf und der Begründung einzuholen,
deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.
Rechtliche Grundlage:
§ 2 Abs. 2 BauGB -
Abstimmung mit Nachbargemeinden
§ 3 Abs. 2 BauGB -
öffentliche Auslegung
§ 4 Abs. 2 BauGB -
Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen:
1. Zusammenfassung der Auswertung der frühzeitigen
Beteiligung zum Vorentwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans der
Gemeinde Neutrebbin, OT Alttrebbin im Bereich „Solarpark Altlewin“
2. Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans
der Gemeinde Neutrebbin, OT Alttrebbin im Bereich „Solarpark Altlewin“ vom
Januar 2023: 1. Planzeichnung, 2. Begründung mit
Umweltbericht, 3. Artenschutzfachbeitrag mit Kartierbericht und 4.
Biotoptypenkartierung