Betreff
Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02 "Biogasanlage Altlewin" für die Zweckbestimmung "Solarpark Altlewin" der Gemeinde Neutrebbin, Ortsteil Alttrebbin, sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfes
Vorlage
S-BOA/172/23-Nt
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin beschließt:

1.      Der Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02 „Biogasanlage Altlewin“ für die Zweckbestimmung „Solarpark Altlewin“ wird in der vorliegenden Fassung vom Januar 2023 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht, Artenschutzfachbeitrag mit Kartierbericht und Biotoptypenkartierung als Anlage wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2.      Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02 „Biogasanlage Altlewin“ für die Zweckbestimmung „Solarpark Altlewin“ mit der Begründung und Umweltbericht mit Anhängen einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

3.      Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

 

Produkt:              Entwicklungskonzepte

Einreicher:         Elke Bundrock

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit Beschluss vom 25.11.2021 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02 „Biogasanlage Altlewin“ für die Zweckbestimmung „Solarpark Altlewin“ beschlossen.

Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden die Stellungnahmen ausgewertet (siehe auch Zusammenfassung in Anlage 1) und es erfolgte die Erstellung der Entwurfsunterlagen unter Berücksichtigung der eingegangenen Hinweise und Anregungen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründung mit Umweltbericht, Artenschutzfachbeitrag mit Kartierbericht und Biotoptypenkartierung als Anlage sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf und der Begründung einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.

Rechtliche Grundlage:

§ 2 Abs. 2 BauGB - Abstimmung mit Nachbargemeinden

§ 3 Abs. 2 BauGB - öffentliche Auslegung

§ 4 Abs. 2 BauGB - Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen:

1.      Zusammenfassung der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02 „Biogasanlage Altlewin“ für die Zweckbestimmung „Solarpark Altlewin“ der Gemeinde Neutrebbin, Ortsteil Alttrebbin

2.      Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02 „Biogasanlage Altlewin“ für die Zweckbestimmung „Solarpark Altlewin“ vom Januar 2023: 1. Planzeichnung, 2. Begründung mit Umweltbericht, 3. Artenschutzfachbeitrag mit Kartierbericht und 4. Biotoptypenkartierung