Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin beschließt:
1.
Der Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 02 „Biogasanlage Altlewin“ für die Zweckbestimmung „Solarpark Altlewin“
wird in der vorliegenden Fassung vom Januar 2023 beschlossen. Der Entwurf der
Begründung einschließlich Umweltbericht, Artenschutzfachbeitrag mit
Kartierbericht und Biotoptypenkartierung als Anlage wird in der vorliegenden
Fassung gebilligt.
2.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.
02 „Biogasanlage Altlewin“ für die Zweckbestimmung „Solarpark Altlewin“ mit der
Begründung und Umweltbericht mit Anhängen einschließlich der wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der
Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu,
welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine
Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass
Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
3.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch
die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem
Begründungsentwurf einzuholen.
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Elke
Bundrock
Sachverhalt und Begründung:
Mit Beschluss vom 25.11.2021 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde
Neutrebbin die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02
„Biogasanlage Altlewin“ für die Zweckbestimmung „Solarpark Altlewin“
beschlossen.
Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB wurden die Stellungnahmen ausgewertet
(siehe auch Zusammenfassung in Anlage 1) und es erfolgte die Erstellung der
Entwurfsunterlagen unter Berücksichtigung der eingegangenen Hinweise und
Anregungen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich
der Begründung mit Umweltbericht, Artenschutzfachbeitrag mit Kartierbericht und
Biotoptypenkartierung als Anlage sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen und die beteiligten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu
benachrichtigen.
Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten
umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher
ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während
der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt
bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf und der Begründung einzuholen,
deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.
Rechtliche Grundlage:
§ 2 Abs. 2 BauGB -
Abstimmung mit Nachbargemeinden
§ 3 Abs. 2 BauGB -
öffentliche Auslegung
§ 4 Abs. 2 BauGB -
Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen:
1.
Zusammenfassung
der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf der 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 02 „Biogasanlage Altlewin“ für die Zweckbestimmung
„Solarpark Altlewin“ der Gemeinde Neutrebbin, Ortsteil Alttrebbin
2.
Entwurf der 1.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 02 „Biogasanlage Altlewin“ für die
Zweckbestimmung „Solarpark Altlewin“ vom Januar 2023: 1. Planzeichnung,
2. Begründung mit Umweltbericht, 3. Artenschutzfachbeitrag mit Kartierbericht
und 4. Biotoptypenkartierung