Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Prötzel beschließt:
- Der Planentwurf des Bebauungsplans “Wohngebiet Harnekop” wird in der vorliegenden Fassung vom Dezember 2022 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht und Biotoptypenkartierung als Anlage wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplans “Wohngebiet Harnekop” mit der Begründung und Umweltbericht mit Anhängen einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
- Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt
werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Elke
Bundrock
Sachverhalt und Begründung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Prötzel hat am 25.05.2020 den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wohngebiet Harnekop“ gefasst.
Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden die Stellungnahmen ausgewertet (siehe auch Zusammenfassung in der Anlage 1) und es erfolgte die Erstellung der Entwurfsunterlagen unter Berücksichtigung der eingegangenen Hinweise und Anregungen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der
Begründung mit Umweltbericht und Biotoptypenkartierung als Anlage sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener
Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu
machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf und der Begründung einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.
Rechtliche Grundlage:
§ 2 Abs. 2 BauGB - Abstimmung mit Nachbargemeinden
§ 3 Abs. 2 BauGB - öffentliche Auslegung
§ 4 Abs. 2 BauGB - Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen:
1. Zusammenfassung der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf
des Bebauungsplans “Wohngebiet Harnekop” der Gemeinde Prötzel, Ortsteil Harnekop
2. Entwurf des Bebauungsplans “Wohngebiet Harnekop” Stand: Dezemer 2022
1. Planzeichnung, 2. Begründung, 3. Umweltbericht