Betreff
Beratung und Beschlussfassung einer Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2023 für die ordentliche Gerichtsbarkeit
Vorlage
S-HAFI/952/23-Nl
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung: Die Gemeindevertretung Neulewin beschließt die Aufnahme der in der Aufstellung der Vorschlagsliste genannte Person zur Schöffenwahl 2023 für die Gemeinde Neulewin. Die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Amtsperiode 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 ist untrennbarer Bestandteil des Beschlusses.

Produkt Wahlen und Statistik 12100

Einreicherin: S. Borkert

 

Sachverhalt und Begründung:

Im Jahr 2023 finden die Wahlen für Schöffinnen und Schöffen (Schöffen in allgemeinen Strafsachen und Jugendschöffen) für die Amtsperiode 2024 bis 2028 statt. Die Verantwortung liegt zum einen bei den Gemeindevertretungen, die die Vorschlagslisten erstellen, und zum anderen bei den jeweiligen Amtsgerichten, die die Wahl der Schöffen dann vornehmen.

Entsprechend den Regelungen der Ziffer 2.8 der Gemeinsamen Allgemeinen Verfügung des Ministers der Justiz, des Ministers des Innern und für Kommunales, der Ministerin für Bildung, Jugend und Sport und des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz v (3221-I.025) vom 06.12.2022 (Justizministerialblatt für das Land Brandenburg Nr.12 Seite 8128)  bedarf die Vorschlagsliste für die Kandidaten zur Wahl der Schöffen/in der ordentlichen Gerichtsbarkeit der Zustimmung  von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung.

In der Gemeinde Neulewin ist eine Person von der Gemeindevertretung für die Wahl der ehrenamtlichen Richter zu benennen. In die Vorschlagsliste sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen. Leider hat sich nur eine Person als Kandidatin gemeldet.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlage: Aufstellung der Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Amtsperiode 01.01.2024 bis zum 31.12.2028