Beschlussempfehlung: Die Gemeindevertretung Oderaue beschließt die Aufnahme der in der Aufstellung der Vorschlagsliste genannten Personen zur Schöffenwahl 2023 für die Gemeinde Oderaue. Die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Amtsperiode 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 ist untrennbarer Bestandteil des Beschlusses.
Produkt
Wahlen und Statistik 12100
Einreicherin:
S. Borkert
Sachverhalt
und Begründung:
Im Jahr 2023 finden die Wahlen für
Schöffinnen und Schöffen (Schöffen in allgemeinen Strafsachen und
Jugendschöffen) für die Amtsperiode 2024 bis 2028 statt. Die Verantwortung
liegt zum einen bei den Gemeindevertretungen, die die Vorschlagslisten erstellen,
und zum anderen bei den jeweiligen Amtsgerichten, die die Wahl der Schöffen
dann vornehmen.
Entsprechend den Regelungen der Ziffer 2.8
der Gemeinsamen Allgemeinen Verfügung des Ministers der Justiz, des Ministers
des Innern und für Kommunales, der Ministerin für Bildung, Jugend und Sport und
des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz v (3221-I.025) vom
06.12.2022 (Justizministerialblatt für das Land Brandenburg Nr.12 Seite
8128) bedarf die Vorschlagsliste für die
Kandidaten zur Wahl der Schöffen/in der ordentlichen Gerichtsbarkeit der
Zustimmung von zwei Dritteln der
anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der
gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung.
In der Gemeinde Oderaue ist eine Person von der Gemeindevertretung für die Wahl der ehrenamtlichen Richter zu benennen. In die Vorschlagsliste sind mindestens doppelt so viele:
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen: Aufstellung der Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Amtsperiode 01.01.2024 bis zum 31.12.2028