Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Übernahme der Baulast für den Spielplatz am Oderbruchzoo
Vorlage
S-BOA/209/23-Od
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeinde Oderaue beschließt, den Spielplatz am Oderbruchzoo im Ortsteil Altreetz, gelegen auf den Flurstücken 682 und 684, Flur 1, Gemarkung Altreetz, aufgrund der hohen Folgekosten nicht in die gemeindliche Baulast zu übernehmen.

 

Produkt:              36601 Spielplätze

Einreicher:         Helge Suhr

 

Sachverhalt und Begründung:

Der Spielplatz im Ortsteil Altreetz am Oderbruchzoo wird aktuell durch die Stephanus gGmbH Werkstätten Bad Freienwalde mit betreut. Diese möchte sich auf das Zoogelände sowie die Unterkünfte konzentrieren und kann die Unterhaltung des Spielplatzes auf den Flurstücken 682 und 684 Flur 1 Gemarkung Altreetz wirtschaftlich nicht leisten. Sie bietet der Gemeinde an, den Spielplatz in die Baulast zu übernehmen, sodass er für eine öffentliche Nutzung zur Verfügung stünde.

Der Stephanus gGmbH Werkstätten Bad Freienwalde gehört das Flst. 684 (967 m²). Das Flst. 682 (917 m²) ist langfristig von Privateigentümern gepachtet, Laufzeit noch ca. 30 Jahre.

Eine Übertragung des Flst. 684 an die Gemeinde beabsichtigt die Stephanus gGmbH Werkstätten Bad Freienwalde nicht. Es soll lediglich unentgeltlich zum Zweck der Nutzung als Spielplatz zur Verfügung gestellt werden.

Durch einen Fachbetrieb wurde aktuell der Spielplatz auf Verkehrssicherheit geprüft. Es liegt eine Kostenaufstellung über rund 17.000 € für die Beseitigung des Instandhaltungsrückstaus vor. Haushaltsmittel sind hierfür nicht geplant.

Nach der Instandhaltung kämen im Fall der Übernahme auf die Gemeinde regelmäßig Kosten in Form von Prüfgebühren und Reparaturkosten von ca. 1.000 € pro Jahr (im Mittel) zu. Weiterhin müssten die Gemeindearbeiter die Pflege und Sichtkontrolle durchführen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein