Betreff
Beratung und Beschlussfassung zum 2. Nachtrag zum Durchführungs- und Erschließungsvertrag des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 "Sondergebiet Photovoltaik Alttrebbin"
Vorlage
S-BOA/213/23-Nt
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung Neutrebbin stimmt dem Abschluss des anliegenden 2. Nachtrages zum Durchführungs- und Erschließungsvertrag für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 “Sondergebiet Photovoltaik Alttrebbin” zu.

 

Produkt:              Entwicklungskonzepte

Einreicher:         Elke Bundrock

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Gemeinde hat mit der EnBW am 18.03./22.03.2019 einen Durchführungs- und Erschließungsvertrag geschlossen (im Folgenden „Durchführungsvertrag“). Dieser regelt, die Durchführung des Verfahrens zur Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 „Sondergebiet Photovoltaik Alttrebbin“ der Gemeinde Neutrebbin und die Durchführung des mit ihm ermöglichten Vorhabens.
Im 1. Nachtrag zum Durchführungs- und Erschließungsvertrag wurde die Übertragung des Vertrages von der EnBW Solar GmbH auf die EnBW Solarpark Alttrebbin GmbH & Co.KG geregelt. Die EnBW Solarpark Alttrebbin GmbH & Co.KG wurde am 11.06.2022 in die EnBW SunInvest GmbH & Co.KG umbenannt.

Bei der Prüfung der Naturschutzfachlichen Festsetzungen im B-Plan, wurden im Punkt Mahd die Notwendigkeit einer Änderung festgestellt, da die Festsetzung nicht mehr den heutigen Standards entsprechen.

 

Die Festsetzung der Mahd soll geändert werden.

Bisher:                 eine Mahd wird nicht vor dem 15.07. eines Jahres zugelassen

Neu:                      eine Mahd wird nicht vor dem 01.06. eines Jahres zugelassen

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen:

2. Nachtrag zum Durchführungs- und Erschließungsvertrag vom 18.03./22.03.2019