Beschlussempfehlung:
Die
Gemeindevertretung Neutrebbin stimmt dem Abschluss des anliegenden 2.
Nachtrages zum Durchführungs- und Erschließungsvertrag für den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 “Sondergebiet Photovoltaik Alttrebbin”
zu.
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Elke
Bundrock
Sachverhalt und Begründung:
Die Gemeinde hat mit der EnBW am
18.03./22.03.2019 einen Durchführungs- und Erschließungsvertrag geschlossen (im
Folgenden „Durchführungsvertrag“). Dieser regelt, die Durchführung des
Verfahrens zur Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Nr. 3 „Sondergebiet Photovoltaik Alttrebbin“ der Gemeinde Neutrebbin und die
Durchführung des mit ihm ermöglichten Vorhabens.
Im 1. Nachtrag zum Durchführungs- und Erschließungsvertrag wurde die
Übertragung des Vertrages von der EnBW Solar GmbH auf die EnBW Solarpark
Alttrebbin GmbH & Co.KG geregelt. Die EnBW Solarpark Alttrebbin GmbH &
Co.KG wurde am 11.06.2022 in die EnBW SunInvest GmbH & Co.KG umbenannt.
Bei der Prüfung der Naturschutzfachlichen Festsetzungen im B-Plan, wurden im Punkt Mahd die Notwendigkeit einer Änderung festgestellt, da die Festsetzung nicht mehr den heutigen Standards entsprechen.
Die Festsetzung der Mahd soll
geändert werden.
Bisher: eine Mahd wird nicht vor dem
15.07. eines Jahres zugelassen
Neu: eine Mahd wird nicht vor
dem 01.06. eines Jahres zugelassen
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen:
2. Nachtrag zum Durchführungs- und Erschließungsvertrag
vom 18.03./22.03.2019