Beschlussempfehlung:
Die
Mitglieder des Amtsausschusses des Amtes Barnim-Oderbruch berufen gem. § 140 i.
V. m. § 56 BbgKVerf Frau Susann Preuß mit Wirkung zum 01.03.2024 zur
allgemeinen Stellvertreterin des Amtsdirektors des Amtes Barnim-Oderbruch.
Produkt 11101 Innere Verwaltung
Einreicher: K. Birkholz
Sachverhalt und Begründung:
Mit dem
Ausscheiden von Frau Borkert aus dem aktiven Dienst im kommenden Jahr (zum
01.03.2024) muss auch die allgemeine Stellvertretung des Amtsdirektors neu
besetzt werden.
Die Berufung als allgemeine Stellvertreterin des Amtsdirektors ist im
§ 140 i. V. m. § 56 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom
18.12.2007 (GVBl. I/07, Nr. 19, S. 286) zuletzt geändert durch Artikel 3 des
Gesetzes vom 30.06.2022 (GVBl I/22, Nr. 18, S. 6) geregelt. Da Frau Preuß zum
01.03.2024 die Leitung des Fachbereiches Hauptamt und Finanzverwaltung des
Amtes Barnim-Oderbruch übernimmt, sollte sie auch die Aufgaben der allgemeinen
Stellvertreterin übernehmen.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen:keine