Betreff
Berufung der allgemeinen Stellvertreterin des Amtsdirektors
Vorlage
S-HAFI/959/23-AA
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Mitglieder des Amtsausschusses des Amtes Barnim-Oderbruch berufen gem. § 140 i. V. m. § 56 BbgKVerf Frau Susann Preuß mit Wirkung zum 01.03.2024 zur allgemeinen Stellvertreterin des Amtsdirektors des Amtes Barnim-Oderbruch.

 

 

Produkt 11101 Innere Verwaltung

Einreicher: K. Birkholz

Sachverhalt und Begründung:

Mit dem Ausscheiden von Frau Borkert aus dem aktiven Dienst im kommenden Jahr (zum 01.03.2024) muss auch die allgemeine Stellvertretung des Amtsdirektors neu besetzt werden.

Die Berufung als allgemeine Stellvertreterin des Amtsdirektors ist im § 140 i. V. m. § 56 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I/07, Nr. 19, S. 286) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30.06.2022 (GVBl I/22, Nr. 18, S. 6) geregelt. Da Frau Preuß zum 01.03.2024 die Leitung des Fachbereiches Hauptamt und Finanzverwaltung des Amtes Barnim-Oderbruch übernimmt, sollte sie auch die Aufgaben der allgemeinen Stellvertreterin übernehmen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen:keine