Beschlussempfehlung:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Reichenow-Möglin beschließt den in der Sitzung
der Gemeindevertretung am 24.11.2022 gefassten Beschluss Nr. GV
R-M/20221124/Ö10 zur Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wie
folgt zu ändern:
Im § 1 wird
in Nr. 1 Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen für
das Haushaltsjahr 2023 auf 1.254.000 EUR und 2024 auf 1.072.800 EUR geändert.
In Nr. 2
ändert sich der Gesamtbetrag der Einzahlungen im Jahr 2023 auf 1.572.800 EUR
(und 2024 auf 1.125.700 EUR). Der Gesamtbetrag der Auszahlungen wird für das
Jahr 2023 auf 1.963.200 EUR und im Jahr 2024 auf 1.351.100 EUR festgelegt.
Von den
Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf Auszahlungen
aus lfd. Verwaltungstätigkeit für das Jahr 2023 1.179.600 EUR und 2024 998.400
EUR. Hinzukommen Änderungen bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit für
das Jahr 2023 auf 549.800 EUR und für das Jahr 2024 146.900 EUR sowie bei den
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit für das Jahr 2023 auf 741.000 EUR (und
für das Jahr 2024 auf 300.000 EUR). Die Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit ändern sich für das Jahr 2023 auf 175.200 EUR und für
das Jahr 2024 auf 153.100 EUR.
§ 2 erhält
folgende Fassung:
§ 2 Kredite
zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden
festgesetzt auf 175.200 EUR (2023) und 153.100 EUR (2024).
Sachverhalt und Begründung:
In der
Gemeindevertretersitzung am 24.11.2022 wurde der Doppelhaushalt 2023/2024
beraten und beschlossen. Darin enthalten waren Kreditaufnahmen in Höhe von
200.000 Euro (2023) und 300.000 Euro (2024). Aufgrund der Kreditaufnahmen ist
eine Genehmigung der Kommunalaufsicht notwendig. Da auch nach den
Kreditaufnahmen der Bestand der Zahlungsmittel nicht ausreichen würde, wurde
mit der Kommunalaufsicht vereinbart einen entsprechenden Änderungsbeschluss
herbeizuführen.
Um den Haushalt an die finanzielle Situation anzupassen wurden Änderungen im Bereich der HaGeBa, bei den Straßenbaumaßnahmen und den Krediten vorgenommen. Zusätzlich wurde der Einbau einer Gasheizung im Gemeindezentrum Herzhorn aufgenommen. Die genauen Änderungen sind der beigefügten Tabelle “Änderungen zum Doppelhaushalt 2023/2024” zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Ja |
Anlagen: -
geänderte Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024
- Geänderte Anlagen zur Haushaltssatzung
2023/2024