Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplans "Windpark Sternebeck-Harnekop"
Vorlage
S-BOA/234/23-Pr
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung Prötzel beschließt:

 

1.      Die Aufstellung eines Bebauungsplans „Windpark Sternebeck-Harnekop“ für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich der Gemeinde Prötzel wird beschlossen. Der Planungsraum mit einer Fläche von rund 190 ha umfasst (z. T. teilweise)

a) in der Gemarkung Sternebeck in der Flur 3 die Flurstücke 47 – 99, 101, 102, 104-113, 115, 116, 117, 122, 124, 200 sowie in der Flur 5 die Flurstücke 1 – 10, 12 – 18, 20, 21, 23, 25, 32, 34 – 36, 509

und
b) in der Gemarkung Harnekop in der Flur 1 die Flurstücke 61, 65, 66, 67/2 und in der Flur 3 die Flurstücke 20/2, 54 – 65, 121, 122.

 

2.      Ziel des o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets „Gebiet für Anlagen, die der Nutzung der Windenergie dient“ gem. § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb eines Windparks einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen und Infrastruktur planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Strom aus Windenergie zu sichern.

3.      Die gem. § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.

4.      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

Produkt:              Entwicklungskonzepte

Einreicher:         Elke Bundrock

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit Antrag vom 23.05.2023 hat die Lackmann Phymetric GmbH, Vattmannstr. 6, 33100 Paderborn (nachfolgend: Investor) bei der Gemeinde Prötzel beantragt, ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans einzuleiten.

 

Der Investor beabsichtigt, für den in der Anlage 1 dargestellten Planungsraum mit einer Gesamtgröße von rund 190 ha die Errichtung und den Betrieb eines „Windparks Sternebeck-Harnekop“ zur Erzeugung von umweltfreundlichem Strom aus Windenergie aus mehreren Windkraftanlagen.

 

Der Bebauungsplan dient entsprechend den gesetzlichen Anforderungen des allgemeinen Klimaschutzes mit der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Erzeugung der Erneuerbaren Energien (Schaffung des Baurechts durch ein Sondergebiet gem. § 11 Abs. 2 BauNVO bzw. § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB sowie Steuerung der Windenergienutzung aus öffentlichem Interesse) auch der Minderung des CO2-Ausstosses und trägt so zur Minderung des globalen Klimawandels bei.

 

Die Gemeinde Prötzel stimmt diesem Antrag des Investors zu. Der Investor verpflichtet sich im Rahmen einer Kostenübernahmeerklärung zur Übernahme sämtlicher Planungskosten. Die Kostenübernahme wird im noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag geregelt.

Negative finanzielle Auswirkungen sind für die Gemeinde folglich nicht verbunden.

 

Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des BauGB durch die Verwaltung durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gem. § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls durch die Verwaltung bzw. einen gem. § 4b BauGB beauftragten Dritten durchgeführt beteiligt.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

 

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Windpark Sternebeck-Harnekop“ der Gemeinde Prötzel ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 2 Abs. 1 BauGB (Aufstellungsbeschluss)

§ 2 Abs. 2 BauGB (Abstimmung mit Nachbargemeinden)

§ 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit)

§ 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange)

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen:

 

Anlage:                Übersichtskarte mit Abgrenzung des Geltungsbereichs

des Bebauungsplans „Windpark Sternebeck-Harnekop“

 

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