Beschlussempfehlung:
1.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Neulewin beschließt die Satzung der Gemeinde Neulewin zur Umlage der
Verbandsbeiträge des Gewässer- und Deichverbandes „Oderbruch“.
2.
Die Satzung ist untrennbarer Bestandteil
dieses Beschlusses.
Produkt: 55200 Gewässer- und
Deichverband
Einreicherin: Markgraf
Sachverhalt und Begründung:
Gemäß dem vom Verbandsausschuss des Gewässer- und Deichverbandes „Oderbruch“ am 14.Dezember 2022 festgesetzten Haushaltsplan für 2023 in Verbindung mit der Satzung des Verbandes sowie den wasserrechtlichen Entscheidungen des Landkreises Märkisch-Oderland AZ: 67/W4/5000/Ür/03/10 v. 25.06.10 wurde die Umlage zur Deckung der Beiträge des Gewässer- und Deichverbandes geändert. Aus diesem Grund ist eine neue Satzung der Gemeinde Neulewin zur Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässer- und Deichverbandes „Oderbruch“ erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Ja |
Anlagen: Satzung der Gemeinde Neulewin zur Umlage
der Verbandsbeiträge