Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02 "Biogasanlage Oderaue" der Gemeinde Oderaue, OT: Mädewitz
Vorlage
S-BOA/240/23-Od
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oderaue beschließt:

 

  1. Die Satzung zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02 „Biogasanlage Oderaue“ der Gemeinde Oderaue, OT Mädewitz, bestehend aus der Begründung und der Planzeichnung werden in der vorliegenden Fassung vom Mai 2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12 BauGB.
  2. Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02 „Biogasanlage Oderaue“ der Gemeinde Oderaue, OT Mädewitz ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die genehmigte Bebauungsplanänderung ist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist anzugeben, wo die 1. Änderung des Bebauungsplans mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Bebauungsplanänderung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, eingesehen und Auskunft über den Inhalt verlangt werden kann. Die 1. Änderung des Bebauungsplans ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Ergänzend ist der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen.

 

Produkt:              Entwicklungskonzepte

Einreicher:         Elke Bundrock

 

Sachverhalt und Begründung:

Sachverhalt und Begründung:

Mit Datum vom 12.12.2022 beschloss die Gemeindevertretung die 1. Änderung des vorhabenzogenen Bebauungsplans (vBP) “Biogasanlage Oderaue”. Der vBP wurde daraufhin zur Genehmigung beim LK MOL eingereicht.

Von Seiten der Genehmigungsbehörde wurde die Ergänzung zum vorliegenden Durchführungs- und Erschließungsvertrages als nicht ausreichend anerkannt – somit ist der Abschluss des gesamten Durchführungs- und Erschließungsvertrages notwendig, um eine Genehmigung für die notwendige Änderung zu erhalten, zuzüglich einer Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger, in der festgeschrieben ist, dass die Gemeinde dem Vorhabenträger die Fläche für die Pflanzmaßnahmen zur Verfügung stellt.

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplans ist im Ergebnis gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02 „Biogasanlage Oderaue“ der Gemeinde Oderaue, OT Mädewitz ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

Die genehmigte Bebauungsplanänderung ist anschließend ortsüblich bekannt zu machen. Es ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit der Begründung eingesehen und Auskunft über den Inhalt verlangt werden kann. Die 1. Änderung des Bebauungsplans ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

Ergänzend ist die in Kraft getretene 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung in das Internet einzustellen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen:

 

Satzung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02 “Biogasanlage Oderaue” der Gemeinde Oderaue, OT Mädewitz mit Begründung, Stand: November 2022