Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oderaue beschließt:
- Die Satzung zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02 „Biogasanlage Oderaue“ der Gemeinde Oderaue, OT Mädewitz, bestehend aus der Begründung und der Planzeichnung werden in der vorliegenden Fassung vom Mai 2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12 BauGB.
- Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02 „Biogasanlage Oderaue“ der Gemeinde Oderaue, OT Mädewitz ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die genehmigte Bebauungsplanänderung ist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist anzugeben, wo die 1. Änderung des Bebauungsplans mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Bebauungsplanänderung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, eingesehen und Auskunft über den Inhalt verlangt werden kann. Die 1. Änderung des Bebauungsplans ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Ergänzend ist der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen.
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Elke
Bundrock
Sachverhalt und Begründung:
Sachverhalt und Begründung:
Mit Datum vom
12.12.2022 beschloss die Gemeindevertretung die 1. Änderung des vorhabenzogenen
Bebauungsplans (vBP) “Biogasanlage Oderaue”. Der vBP wurde daraufhin zur
Genehmigung beim LK MOL eingereicht.
Von Seiten der
Genehmigungsbehörde wurde die Ergänzung zum vorliegenden Durchführungs- und
Erschließungsvertrages als nicht ausreichend anerkannt – somit ist der
Abschluss des gesamten Durchführungs- und Erschließungsvertrages notwendig, um
eine Genehmigung für die notwendige Änderung zu erhalten, zuzüglich einer
Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger, in der
festgeschrieben ist, dass die Gemeinde dem Vorhabenträger die Fläche für die
Pflanzmaßnahmen zur Verfügung stellt.
Die 1. Änderung des
Bebauungsplans ist im Ergebnis gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu
beschließen.
Die 1. Änderung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02 „Biogasanlage Oderaue“ der Gemeinde
Oderaue, OT Mädewitz ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung
vorzulegen.
Die genehmigte
Bebauungsplanänderung ist anschließend ortsüblich bekannt zu machen. Es ist anzugeben, wo der
Bebauungsplan mit der Begründung eingesehen und Auskunft über den Inhalt
verlangt werden kann. Die 1. Änderung des Bebauungsplans ist mit der Begründung
und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.
Ergänzend ist die in Kraft
getretene 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Begründung
und der zusammenfassenden Erklärung in das Internet einzustellen.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen:
Satzung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 02 “Biogasanlage Oderaue” der Gemeinde Oderaue, OT Mädewitz
mit Begründung, Stand: November 2022