Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Verlängerung der Ortsdurchfahrt im Ortsteil Kunersdorf
Vorlage
S-BOA/241/23-Bl
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung Bliesdorf beschließt Variante……-…………………………….

 

 

Produkt:              Gemeindestraßen/Verkehrsflächen

Einreicher:         Reik Scharmach

Sachverhalt und Begründung:

 

Die neue Rettungswache der Gemeinde Bliesdorf soll zukünftig im OT Kunersdorf auf dem Flurstück 357/2, Flur 3 der Gemarkung Kunersdorf errichtet werden.  Das Flurstück 357/2 befindet sich komplett im Außenbereich. Im Zuge der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 Baugesetzbuch im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Rettungswache Kunersdorf“, gab auch der Landesbetrieb für Straßenwesen eine Stellungnahme ab. Aufgrund dessen ergeben sich für die Nutzung der Rettungswache und der dafür erforderlichen Grundstückszufahrt folgende 2 Varianten.

 

Variante 1 - Ortstafel versetzen

Nur die Ortstafel wird um ca. 300m versetzt um eine Geschwindigkeitsabsenkung auf 50km/h zu erreichen. Neuer Aufstellort wäre dann im Bereich des Flurstücks 357/2. Vom Landesbetrieb für Straßenwesen erfolgte bereits die Stellungnahme, dass die Zufahrt der Rettungswache zur B167 nur mit einer Sondergenehmigung (genehmigungs- und gebührenpflichtig) möglich ist. Vom Landkreis Märkisch Oderland wurde mitgeteilt, dass dieser Verfahrensweg machbar sei und die Gemeinde hätte dann keine weiteren laufenden Kosten. 

Variante 2 – Ortstafel und Ortslagestein versetzen

Es werden Ortstafel und Ortslagestein (Grenzstein für Ortsdurchfahrt) um ca. 300m versetzt. Hier wäre ein neuer Aufstellort im Bereich des Flurstücks 357/2 beantragbar. Der Antrag erfolgt hier beim Landesbetrieb für Straßenwesen mit Beteiligung des Bundes, da es sich mit der B167 um eine Bundesstraße handelt. Von Vorteil wäre ein möglichst genauer Plan (Zeitplan) einer zukünftigen Bebauung der noch unbebauten Flächen. Hierbei sind auch die höheren laufenden Kosten durch Winterdienst, Straßenbeleuchtung etc. bei einer möglichen Bewilligung zu beachten.
Durch die Gemeinde würde hierbei auch durch Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung, die Möglichkeit bestehen, neues Bauland zu schaffen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen: Übersichtskarte zur möglichen Ausweisung der Verlängerung der Ortsdurchfahrt