Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung Bliesdorf beschließt Variante……-…………………………….
Produkt: Gemeindestraßen/Verkehrsflächen
Einreicher: Reik Scharmach
Sachverhalt und Begründung:
Die neue Rettungswache der Gemeinde Bliesdorf soll zukünftig im OT Kunersdorf auf dem Flurstück 357/2, Flur 3 der Gemarkung Kunersdorf errichtet werden. Das Flurstück 357/2 befindet sich komplett im Außenbereich. Im Zuge der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 Baugesetzbuch im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Rettungswache Kunersdorf“, gab auch der Landesbetrieb für Straßenwesen eine Stellungnahme ab. Aufgrund dessen ergeben sich für die Nutzung der Rettungswache und der dafür erforderlichen Grundstückszufahrt folgende 2 Varianten.
Variante 1 - Ortstafel versetzen
Nur die Ortstafel wird um ca.
300m versetzt um eine Geschwindigkeitsabsenkung auf 50km/h zu erreichen. Neuer
Aufstellort wäre dann im Bereich des Flurstücks 357/2. Vom Landesbetrieb für
Straßenwesen erfolgte bereits die Stellungnahme, dass die Zufahrt der
Rettungswache zur B167 nur mit einer Sondergenehmigung (genehmigungs- und
gebührenpflichtig) möglich ist. Vom Landkreis Märkisch Oderland wurde
mitgeteilt, dass dieser Verfahrensweg machbar sei und die Gemeinde hätte dann
keine weiteren laufenden Kosten.
Variante 2 – Ortstafel und Ortslagestein versetzen
Es werden Ortstafel und
Ortslagestein (Grenzstein für Ortsdurchfahrt) um ca. 300m versetzt. Hier wäre
ein neuer Aufstellort im Bereich des Flurstücks 357/2 beantragbar. Der Antrag
erfolgt hier beim Landesbetrieb für Straßenwesen mit Beteiligung des Bundes, da
es sich mit der B167 um eine Bundesstraße handelt. Von Vorteil wäre ein
möglichst genauer Plan (Zeitplan) einer zukünftigen Bebauung der noch
unbebauten Flächen. Hierbei sind auch die höheren laufenden Kosten durch
Winterdienst, Straßenbeleuchtung etc. bei einer möglichen Bewilligung zu
beachten.
Durch die Gemeinde würde hierbei auch durch Änderung der Klarstellungs- und
Ergänzungssatzung, die Möglichkeit bestehen, neues Bauland zu schaffen.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen: Übersichtskarte
zur möglichen Ausweisung der Verlängerung der Ortsdurchfahrt