Beschlussempfehlung:
Die
Gemeindevertretung von Neutrebbin beschließt:
- Der
Beschluss Ntr. 20230126/Ö14 vom 26.01.2023 ist dahingehend aufzuheben,
dass ein Traktor mit Ladehubarm und Anbauhäcksler beschafft wird, der
Fehlbetrag der Investition über Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer (KT
611.00.00, SK 401300) gedeckt wird und eine Spende in Höhe von 50.000,00 €
Bedingung für die Durchführung der Investition ist.
- Es ist
ein Pick-up Fahrzeug mit Kipperladefläche für 43.017,87 € über die
Investition 24/2022/4A zu beschaffen.
Der
Fehlbetrag von 23.017,87 € ist aus ungeplanten Einnahmen gem. § 6 EEG (KT 531.00.00 / SK 451101, Zahlungen von
Betreibern von Photovoltaikanlagen) zu decken.
- Mit dem
Reitverein „Kronprinz Wilhelm“ Altbarnim e.V. ist die anhängende
Vereinbarung über die Nutzung des vereinseigenen Traktors abzuschließen.
Die Gemeinde trägt die sich daraus ergebenden Unterhaltungs- und
Bewirtschaftungskosten des Fahrzeuges.
Produkt: 55300
Öffentliche Grünflächen
Einreicher: Helge
Suhr
Sachverhalt und Begründung:
Im Haushaltsplan
2022 sind unter der Investition 24/2022/4A 70.000,00 € für die Beschaffung
eines Multicar für die kommunale Grünflächenpflege geplant. Abweichend dazu
beschloss die Gemeindevertretung von Neutrebbin am 26.01.2023 die Beschaffung
eines Traktors mit Anbaugeräten und eines Pick-up Fahrzeuges mit
Kipperladefläche. Die zur Finanzierung der Investition geplante Spende eines
Dritten in Höhe von 50.000,00 € erfolgte jedoch nicht. Es verbleibt als
Investitionssumme nur der geplante Eigenanteil in Höhe von 20.000,00 €. Dessen
Nutzbarkeit in 2023 wird über die Bildung eines Haushaltsausgaberestes
sichergestellt. Der geplante Traktor wurde nunmehr seitens des Reitvereins
„Kronprinz Wilhelm“ Altbarnim e.V. beschafft und könnte der Gemeinde zur
überwiegenden Nutzung überlassen werden gegen Tragung der Bewirtschaftungs- und
Unterhaltungskosten. Der Abschluss einer Vereinbarung wäre zu beschließen.
Zur Beschaffung des
Pick-up liegt das günstigste Angebot aus der erfolgten Ausschreibung bei
43.017,87 €. Abzüglich des Eigenanteils aus der Investition besteht daher ein
Fehlbetrag von 23.017,87 €. Die Deckung könnte aus ungeplanten Einnahmen aus §
6 EEG erfolgen (KT 531.00.00 / SK 451101, Zahlungen von Betreibern von
Photovoltaikanlagen).
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen: Vereinbarung zur Nutzung des Traktors des
Reitvereins „Kronprinz Wilhelm“ Altbarnim e.V.