Betreff
Beratung und Beschlussfassung zum Antrag 23051001 - Entwicklung eines Kinder-, Jugend- und Sportzentrum Prötzel
Vorlage
S-HAFI/988/23-Pr
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Umsetzung des Projekt Kinder-, Jugend- und Sportzentrum Prötzel entsprechend dem Antrag 23051001.

Die Verwaltung wird beauftragt:

 

  1. Einen Planungswettbewerb für das o.g. Projekt vorzubereiten und der Gemeindevertretung bis Oktober 2023 vorzulegen.
  2. Für die Projektumsetzung ein Kosten- und Finanzierungskonzept aufzustellen sowie stets Fördermöglichkeiten zu prüfen und der Gemeindevertretung vorzulegen.
  3. Einen Wirtschaftlichkeitsvergleich der unterschiedlichen Finanzierungsformen darzustellen.
  4. Die Voraussetzungen für die Beauftragung eines Generalunternehmers zu schaffen.
  5. Eine Aufstellung erarbeiten, aus der nachvollziehbar die bisherigen Einnahmen aus regenerativen Energie und die zukünftigen Einnahmen aus regenerativen Energien dargestellt werden. Es ist ein Zeitraum von 2010 bis 2035 zu betrachten. Für die zukünftigen Anlagen wird ein Zeitraum von 25 Jahren betrachtet. Dabei erfolgt eine detaillierte Aufstellung auf einzelne Anlagen in den angefragten und derzeit im Bau befindlichen Windparks und Photovoltaikflächen (Harnekop und Sternebeck) unterschieden. Die Aufstellung beinhaltet auch die Windkraftanlagen (WKA) Und Photovoltaikanlegen (PVA), welche derzeit angefragt sind. Dies geschieht unabhängig davon ob die Gemeindevertretung über alle Anfragen informiert wurde. In der Aufteilung wird nach Standard WKA 5 (5 Megawatt) und Höhenwind HWKA (6 Megawatt) unterschieden. Die Einnahmen werden unterschieden nach gesetzlicher Zahlung, freiwilliger Zahlung und nach Steuerzahlungen. Die Aufstellung ist der Gemeindevertretung bis Juli 2023 vorzulegen.

Bei der Planung mit zukünftigen Windkraftanlagen ist nach folgenden Kriterien zu unterscheiden: minimale Anzahl an Windkraftanlagen in den zur Verfügung stehenden Flächen, ein gewogener Durchschnitt an Windkraftanlagen in den zur Verfügung stehenden Flächen, maximaler Ausbau mit Windkraftanlagen.

 

Dabei wird ein gewogener Durchschnitt der Anlagen zur Berechnung berücksichtigt. Für die „Altanlagen“ im ersten Windpark wird von einem Repowering ab 2015 ausgegangen. Dementsprechend ist hierfür die Berechnung in der Vorausschau anzupassen.

 

 

 

 

Produkt: 11100 Verwaltungssteuerung

Einreicher: Fraktion “Bürger für Bürger”

 

 

Sachverhalt und Begründung:

Die Fraktion “Bürger für Bürger” hat am 02.06.2023 den Antrag Nr. 23051001 vom 30.05.2023 -Entwicklung eines Kinder-, Jugend- und Sportzentrum Prötzel-

gestellt. Aufgrund des Umfangs des Antrages wird dieser als Anlage beigefügt. Die Beschlussvorlage wurde wortwörtlich in die Technik übernommen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen:

Antrag Nr. 23051001 vom 30.05.2023