Beschlussempfehlung:
Der Amtsausschuss
des Amtes Barnim- Oderbruch beschließt den Abschluss der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung für die Ämter Barnim- Oderbruch, Lebus, Golzow, Seelow-Land, die
Gemeinde Letschin und die Städte Seelow und Wriezen zur gegenseitigen Hilfe im
Rahmen der Bewältigung von gesetzlich festgeschriebenen Aufgaben der nicht
polizeilichen Gefahrenabwehr gem. § 3 des Brandenburgischen Brand- und
Katastrophenschutzgesetzes mit Stand vom 13.06.2023.
Der Amtsdirektor
wird mit der Unterzeichnung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beauftragt.
Einreicher: Katja
Wilke
Produkt: Brand-
und Katastrophenschutz
Kostenstelle: 1260001
Freiwillige Feuerwehren
Sachverhalt
und Begründung:
Die Ämter Barnim-
Oderbruch, Lebus, Golzow, Seelow-Land, die Gemeinde Letschin und die Städte
Seelow und Wriezen möchten eine öffentlich rechtliche- Vereinbarung (ÖVR) zur
gegenseitigen Hilfe im Rahmen der Bewältigung von gesetzlich festgeschriebenen
Aufgaben der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr gem. § 3 des Brandenburgischen
Brand- und Katastrophenschutzgesetzes abschließen.
Ziel ist die
gegenseitige Unterstützung bei Schadenslagen und Durchführung von gemeinsamen
Aus- und Fortbildungen, arbeitsmedizinischen Untersuchungen und weiterer
gemeinschaftlicher Aktivitäten. Weiterhin wird die ÖVR als Nachweis für mögliche
Förderungen bzw. Fördermittelanträge benötigt und dient als Nachweis der
überörtlichen Hilfe und Unterstützung.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen: