Betreff
Beschluss einer öffentlich- rechtlichen Vereinbarung zur gegenseitigen Hilfe im Rahmen der Aufgaben gemäß § 3 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
Vorlage
S-BOA/247/23-AA
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Amtsausschuss des Amtes Barnim- Oderbruch beschließt den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für die Ämter Barnim- Oderbruch, Lebus, Golzow, Seelow-Land, die Gemeinde Letschin und die Städte Seelow und Wriezen zur gegenseitigen Hilfe im Rahmen der Bewältigung von gesetzlich festgeschriebenen Aufgaben der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr gem. § 3 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes mit Stand vom 13.06.2023.

 

Der Amtsdirektor wird mit der Unterzeichnung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beauftragt.

 

Einreicher:          Katja Wilke

Produkt:              Brand- und Katastrophenschutz

Kostenstelle:     1260001 Freiwillige Feuerwehren

 

Sachverhalt und Begründung:

Die Ämter Barnim- Oderbruch, Lebus, Golzow, Seelow-Land, die Gemeinde Letschin und die Städte Seelow und Wriezen möchten eine öffentlich rechtliche- Vereinbarung (ÖVR) zur gegenseitigen Hilfe im Rahmen der Bewältigung von gesetzlich festgeschriebenen Aufgaben der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr gem. § 3 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes abschließen.

 

Ziel ist die gegenseitige Unterstützung bei Schadenslagen und Durchführung von gemeinsamen Aus- und Fortbildungen, arbeitsmedizinischen Untersuchungen und weiterer gemeinschaftlicher Aktivitäten. Weiterhin wird die ÖVR als Nachweis für mögliche Förderungen bzw. Fördermittelanträge benötigt und dient als Nachweis der überörtlichen Hilfe und Unterstützung.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen: