Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Vorentwurf des Bebauungsplanes "Biogasanlage Altreetz" und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange
Vorlage
S-BOA/250/23-Od
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung Oderaue beschließt:

  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Biogasanlage Altreetz“ der Gemeinde Oderaue wird in der vorliegenden Fassung vom Juni 2023 beschlossen. Der Vorentwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Juni 2023 gebilligt.
  2. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.

 

Produkt:              Entwicklungskonzepte

Einreicher:         Elke Bundrock

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oderaue hat am 17.04.2023 für den Geltungsbereich im Süden der Ortslage Altreetz die Aufstellung des Bebauungsplans „Biogasanlage Altreetz“ gefasst. Der Geltungsbereich mit einer Größe von rund 1,2 ha umfasst eine Teilfläche des Flurstückes 288/1, Flur 1 in der Gemarkung Altreetz.

Der Bebauungsplan dient entsprechend den gesetzlichen Anforderungen des allgemeinen Klimaschutzes mit der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Erzeugung erneuerbarer Energien auch der Minderung des CO2-Ausstoßes und trägt so zur Mitigation (Minderung) des globalen Klimawandels bei.

Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des Baugesetzbuches durch die Verwaltung durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls durch die Verwaltung oder einen beauftragten Dritten beteiligt.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 2 Abs. 2 BauGB             - Abstimmung mit Nachbargemeinden

§ 3 Abs. 1 BauGB             - frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 4 Abs. 1 BauGB             - frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen:

Vorentwurf des Bebauungsplans „Biogasanlage Altreetz“ einschließlich der Begründung mit Stand Juni 2023