Beschlussempfehlung:
Die
Gemeindevertretung Oderaue beschließt:
- Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Biogasanlage Altreetz“ der Gemeinde Oderaue wird in der vorliegenden Fassung vom Juni 2023 beschlossen. Der Vorentwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Juni 2023 gebilligt.
- Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Elke
Bundrock
Sachverhalt und Begründung:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Oderaue hat am 17.04.2023 für den
Geltungsbereich im Süden der Ortslage Altreetz die Aufstellung des
Bebauungsplans „Biogasanlage Altreetz“ gefasst. Der Geltungsbereich mit einer
Größe von rund 1,2 ha umfasst eine Teilfläche des Flurstückes 288/1, Flur 1 in der Gemarkung Altreetz.
Der Bebauungsplan dient entsprechend den
gesetzlichen Anforderungen des allgemeinen Klimaschutzes mit der Schaffung der
planungsrechtlichen Grundlagen für die Erzeugung erneuerbarer Energien auch der
Minderung des CO2-Ausstoßes und trägt so zur Mitigation (Minderung)
des globalen Klimawandels bei.
Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche
frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des
Baugesetzbuches durch die Verwaltung durchgeführt werden. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
ebenfalls durch die Verwaltung oder einen beauftragten Dritten beteiligt.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits-
und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung,
sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und
Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf
den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Rechtliche Grundlage:
§ 2 Abs. 2 BauGB -
Abstimmung mit Nachbargemeinden
§ 3 Abs. 1 BauGB -
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 4 Abs. 1 BauGB -
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen:
Vorentwurf des Bebauungsplans „Biogasanlage Altreetz“ einschließlich der
Begründung mit Stand Juni 2023