Beschlussempfehlung:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Reichenow-Möglin beschließt die überplanmäßige
Ausgabe im Kostenträger 111.03.00 i. H.v. 16.000 €.
Die Deckung
erfolgt aus dem vorhandenen Ansatz im Kostenträger 573.01.05, Konto 096131.
Sachverhalt und Begründung:
Im Haushalt der
Gemeinde wurde der Neubau einer Heizungsanlage im Gemeindezentrum Herzhorn
geplant. Beim Verbuchen der eingegangenen Rechnung wurde festgestellt, dass die
vorhandenen Mittel in Höhe von 16.000 € auf dem falschen Kostenträger geplant
wurden. Da das Gemeindezentrum als Anlage unter dem Kostenträger 111.03.00 zu
finden ist, muss auch die Heizung dort gebucht werden. Somit muss der Ansatz
zwischen den Kostenträgern verschoben werden.
Nach Rücksprache
mit dem Rechnungsprüfungsamt wurde festgelegt, dass auch für eine reine
Ansatzverschiebung die Bestätigung der Gemeindevertretung eingeholt werden
sollte.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Ja |