Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Erweiterung der Aufgabenübertragung im Produkt 57500 (Tourismus) zur Gründung einer Gesellschaft, welche die Europabrücke Neurüdnitz – Siekierki übernehmen kann
Vorlage
S-HAFI/994/23-Bl
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bliesdorf fasst den Beschluss, dem Amt Barnim-Oderbruch die Aufgabe zur Gründung einer Gesellschaft mit den auf die Europabrücke Neurüdnitz-Siekierki zugeschnittenen Zwecken

- die Bewirtschaftung, die Bewerbung und bauliche Unterhaltung,

- die Förderung der Attraktivität und des positiven Images der Destination,

- die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen im touristischen Bereich, wie die Erstellung von Werbebroschüren und Flyern für touristische Anbieter und für die Europabrücke Neurüdnitz-Siekierki, ausdrücklich ausgenommen hiervon sind der Betrieb von gastronomischen und Beherbergungseinrichtungen und

- die denkmalpflegerische Bewahrung, Entwicklung und Publizität der Brücke,

zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu übertragen. Die beabsichtigte Übertragung ist entsprechend des § 135 Abs. 5 BbgKVerf dem MIK anzuzeigen.

 

 

Produkt:              57500 (Tourismus)

Einreicher:         Karsten Birkholz

 

Sachverhalt und Begründung:

Die Gemeindevertretungen der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Barnim-Oderbruch haben in der Zeit zwischen dem 11.05.2020 und 25.05.2020 jeweils gleichlautende und klarstellende Beschlüsse gefasst, wonach das Amt Barnim-Oderbruch unter anderem

 

                „…

- im Produkt 575 (Tourismus) die Schaffung und Unterhaltung von Radwegeverbindungen, die Unterstützung von touristischen Informationsmöglichkeiten inkl. die Sicherstellung der Verkehrssicherheit und hygienischer Voraussetzungen

…“

 

wahrnehmen kann. Für die Europabrücke Neurüdnitz – Siekierki zeigt sich nun wegen der Vereinfachung des Betriebs das Erfordernis, eine speziell auf die Brücke zugeschnittene Gesellschaft in Gestalt einer UG oder GmbH zu gründen, der vier noch näher zu bezeichnenden Zwecke zukommen sollen. Konkret geht es um

- die Bewirtschaftung, die Bewerbung und bauliche Unterhaltung,

- die Förderung der Attraktivität und des positiven Images der Destination,

- die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen im touristischen Bereich, wie die Erstellung von Werbebroschüren und Flyern für touristische Anbieter und für die Europabrücke Neurüdnitz-Siekierki, ausdrücklich ausgenommen hiervon sind der Betrieb von gastronomischen und Beherbergungseinrichtungen und

- die denkmalpflegerische Bewahrung, Entwicklung und Publizität der Brücke.

 

Die Gesellschaft soll die Brücke in das Eigentum übernehmen, so dass das Amt Barnim-Oderbruch und damit seine amtsangehörigen Gemeinden Haftungssituationen vermeiden. Haushalterische Veränderungen, d. h. Kosten oberhalb der im Produkt 57500 im Amtshaushalt einzuplanenden Kosten für die touristische Radwegeinfrastruktur ergeben sich dadurch nicht. Im Amtshaushalt sind ohnehin die notwendigen Kosten dieser Infrastruktur auf Grundlage der bisherigen Aufgabenwahrnehmung mit ca. 15.000 Euro jährlich eingeplant.

 

Die positive Beschlussfassung gilt als Aufgabenübertragung im Sinne von § 135 Abs. 5 BbgKVerf. Diese Vorschrift sieht vor, dass die Übertragung von weiteren Aufgaben der amtsangehörigen Gemeinden auf das Amt wirksam wird, nachdem das Amt die beabsichtigte Übertragung dem für Inneres zuständigen Mitglied der Landesregierung angezeigt hat und dieses nicht innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen nach Zugang der Anzeige der Übertragung widersprochen hat. Eines Annahmebeschlusses des Amtsausschusses bedarf es nicht.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen: keine