Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Neutrebbin fasst den Beschluss, dem Amt Barnim-Oderbruch die Aufgabe
zur Gründung einer Gesellschaft mit den auf die Europabrücke
Neurüdnitz-Siekierki zugeschnittenen Zwecken
-
die Bewirtschaftung, die Bewerbung und bauliche Unterhaltung,
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die Förderung der Attraktivität und des positiven Images der Destination,
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die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen im touristischen Bereich, wie die
Erstellung von Werbebroschüren und Flyern für touristische Anbieter und für die
Europabrücke Neurüdnitz-Siekierki, ausdrücklich ausgenommen hiervon sind der
Betrieb von gastronomischen und Beherbergungseinrichtungen und
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die denkmalpflegerische Bewahrung, Entwicklung und Publizität der Brücke,
zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu übertragen. Die
beabsichtigte Übertragung ist entsprechend des § 135 Abs. 5 BbgKVerf dem MIK
anzuzeigen.
Sachverhalt und Begründung:
Produkt: 57500 (Tourismus)
Einreicher: Karsten Birkholz
Sachverhalt und Begründung:
Die Gemeindevertretungen der
amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Barnim-Oderbruch haben in der Zeit zwischen
dem 11.05.2020 und 25.05.2020 jeweils gleichlautende und klarstellende
Beschlüsse gefasst, wonach das Amt Barnim-Oderbruch unter anderem
„…
- im
Produkt 575 (Tourismus) die Schaffung und Unterhaltung von Radwegeverbindungen,
die Unterstützung von touristischen Informationsmöglichkeiten inkl. die
Sicherstellung der Verkehrssicherheit und hygienischer Voraussetzungen
…“
wahrnehmen kann. Für die
Europabrücke Neurüdnitz – Siekierki zeigt sich nun wegen der Vereinfachung des
Betriebs das Erfordernis, eine speziell auf die Brücke zugeschnittene
Gesellschaft in Gestalt einer UG oder GmbH zu gründen, der vier noch näher zu
bezeichnenden Zwecke zukommen sollen. Konkret geht es um
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die Bewirtschaftung, die Bewerbung und bauliche Unterhaltung,
-
die Förderung der Attraktivität und des positiven Images der Destination,
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die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen im touristischen Bereich, wie die
Erstellung von Werbebroschüren und Flyern für touristische Anbieter und für die
Europabrücke Neurüdnitz-Siekierki, ausdrücklich ausgenommen hiervon sind der
Betrieb von gastronomischen und Beherbergungseinrichtungen und
-
die denkmalpflegerische Bewahrung, Entwicklung und Publizität der Brücke.
Die Gesellschaft soll die
Brücke in das Eigentum übernehmen, so dass das Amt Barnim-Oderbruch und damit
seine amtsangehörigen Gemeinden Haftungssituationen vermeiden. Haushalterische
Veränderungen, d. h. Kosten oberhalb der im Produkt 57500 im Amtshaushalt
einzuplanenden Kosten für die touristische Radwegeinfrastruktur ergeben sich
dadurch nicht. Im Amtshaushalt sind ohnehin die notwendigen Kosten dieser
Infrastruktur auf Grundlage der bisherigen Aufgabenwahrnehmung mit ca. 15.000
Euro jährlich eingeplant.
Die positive Beschlussfassung gilt als
Aufgabenübertragung im Sinne von § 135 Abs. 5 BbgKVerf. Diese Vorschrift sieht
vor, dass die Übertragung von weiteren Aufgaben der amtsangehörigen Gemeinden
auf das Amt wirksam wird, nachdem das Amt die beabsichtigte Übertragung dem für
Inneres zuständigen Mitglied der Landesregierung angezeigt hat und dieses nicht
innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen nach Zugang der Anzeige der
Übertragung widersprochen hat. Eines Annahmebeschlusses des Amtsausschusses
bedarf es nicht.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen: keine